BESCHLUSSANTRAG IV – 8
Der
Antrag von Dr. Decker und Dr. Junker (Drucksache IV-8) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Vorstand der
Bundesärztekammer wird aufgefordert, die Berufsordnung mit einem
Beschlussantrag zum nächsten Deutschen Ärztetag dahingehend zu novellieren, den
Zusammenschluss von Gemeinschaftspraxen auch ortsübergreifend zu ermöglichen.
Begründung:
Die aktuellen politischen
Reformvorschläge der Bundesregierung sehen die Einführung von
Gesundheitszentren vor, mit denen die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in
Freiberuflichkeit unterminiert und mittelfristig flächendeckend abgeschafft
wird.
Mit der Einführung von
Gesundheitszentren auch für die hausärztliche Versorgung im Rahmen der
integrierten Versorgung wird zusätzlich eine dezentrale Versorgung erschwert.
Die Ermöglichung von dezentralen (ortsübergreifenden) Gemeinschaftspraxen,
insbesondere in ländlichen Regionen, kann neben Praxisnetzen eine weitere
Möglichkeit einer umfassenden Patientenversorgung bei Erhaltung der Freiberuflichkeit
darstellen.
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