Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP IV: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV – 8

Der Antrag von Dr. Decker und Dr. Junker (Drucksache IV-8) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, die Berufsordnung mit einem Beschlussantrag zum nächsten Deutschen Ärztetag dahingehend zu novellieren, den Zusammenschluss von Gemeinschaftspraxen auch ortsübergreifend zu ermöglichen.

Begründung:

Die aktuellen politischen Reformvorschläge der Bundesregierung sehen die Einführung von Gesundheitszentren vor, mit denen die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Freiberuflichkeit unterminiert und mittelfristig flächendeckend abgeschafft wird.

Mit der Einführung von Gesundheitszentren auch für die hausärztliche Versorgung im Rahmen der integrierten Versorgung wird zusätzlich eine dezentrale Versorgung erschwert. Die Ermöglichung von dezentralen (ortsübergreifenden) Gemeinschaftspraxen, insbesondere in ländlichen Regionen, kann neben Praxisnetzen eine weitere Möglichkeit einer umfassenden Patientenversorgung bei Erhaltung der Freiberuflichkeit darstellen.

© 2003, Bundesärztekammer.