ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 60
Der
Antrag von Dr. Schagen, Dr. Rühmkorf und
Frau Schlang (Drucksache V-60) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Der 106. Deutsche Ärztetag
begrüßt den Diskussionsprozess, der an den Universitäten in Gang gekommen ist
und der zu einer Verbesserung der medizinischen Ausbildung führen kann. Er
weist jedoch erneut darauf hin, dass die neue Approbationsordnung den
Anforderungen an eine grundlegende Reform des Medizinstudiums nicht gerecht
wird und fordert die politisch Verantwortlichen auf, sich um eine
grundsätzliche Reform des Medizinstudiums im Sinne des Murrhardter Kreises
zu bemühen. Darüber hinaus nimmt der 106. Deutsche Ärztetag mit Sorge
zur Kenntnis, dass die Bundesregierung die neue Approbationsordnung bezüglich
des 2. Teils der Ärztlichen Prüfung nicht nachgebessert hat, obwohl sie
in
einem Entschliessungsantrag des Bundesrates vom
26.04.2002 dazu aufgefordert wurde. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird
daher aufgefordert, sich für eine Verlegung des schriftlichen Teils des
2. Teils der Ärztlichen Prüfung vor das Praktische Jahr einzusetzen.
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