Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 2
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 2a
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 2b


Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-2) unter Berücksichtigung der Änderungsanträge von Dr. Herrmann (Drucksache V-2a) und von Dr. Ungemach und Dr. Fabian (Drucksache V-2b) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, endlich auch die AiP-Phase durch Änderung der Bundesärzteordnung bedingungslos abzuschaffen, nachdem bereits im letzten Jahr die neue Approbationsordnung für Ärzte verabschiedet worden ist.

Ärztinnen und Ärzte sind mit erfolgreich abgeschlossenem Studium für eine verantwortungsvolle berufliche Tätigkeit qualifiziert und üben diese mit hohem persönlichen Einsatz in den Kliniken und Praxen aus. Sie leisten bereits derzeit nach 6-jährigem Studium einschließlich des unbezahlten Praktischen Jahres die gleiche Arbeit, die auch von zukünftigen Ärztegenerationen aus den Reformstudiengängen erwartet wird.

Die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten im Praktikum ist unterbezahlt und muss daher in Ost- und Westdeutschland gleichermaßen angemessen entlohnt werden. Die hierfür notwendigen Finanzmittel sind zusätzlich bereitzustellen.

Die fortgesetzte erhebliche Unterbezahlung ärztlicher Berufsanfänger in Deutschland und ein Hinauszögern der Abschaffung der AiP-Phase sind nicht akzeptabel und drohen, den bereits vorhandenen Mangel an medizinischen Nachwuchskräften weiter zu verschärfen. Dabei soll auf eine 1:1-Umstellung der AiP-Stellen auf Assistenzarztstellen hingewirkt werden.

© 2003, Bundesärztekammer.