ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 2
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V
– 2a
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V
– 2b
Auf
Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-2) unter Berücksichtigung
der Änderungsanträge von Dr. Herrmann (Drucksache V-2a) und von Dr. Ungemach
und Dr. Fabian (Drucksache V-2b) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende
Entschließung:
Der Deutsche Ärztetag fordert
die Bundesregierung auf, endlich auch die AiP-Phase durch Änderung der Bundesärzteordnung bedingungslos abzuschaffen, nachdem
bereits im letzten Jahr die neue Approbationsordnung für Ärzte verabschiedet
worden
ist.
Ärztinnen und Ärzte sind mit
erfolgreich abgeschlossenem Studium für eine verantwortungsvolle berufliche
Tätigkeit qualifiziert und üben diese mit hohem persönlichen Einsatz
in den Kliniken und Praxen aus. Sie leisten bereits derzeit nach
6-jährigem Studium einschließlich des unbezahlten Praktischen Jahres die
gleiche Arbeit, die auch von zukünftigen Ärztegenerationen aus den
Reformstudiengängen erwartet wird.
Die Arbeit von Ärztinnen und
Ärzten im Praktikum ist unterbezahlt und muss daher in Ost- und Westdeutschland
gleichermaßen angemessen entlohnt werden. Die hierfür notwendigen Finanzmittel
sind zusätzlich bereitzustellen.
Die fortgesetzte erhebliche
Unterbezahlung ärztlicher Berufsanfänger in Deutschland und ein Hinauszögern
der Abschaffung der AiP-Phase sind nicht akzeptabel
und drohen, den bereits vorhandenen Mangel an medizinischen Nachwuchskräften
weiter zu verschärfen. Dabei soll auf eine 1:1-Umstellung der AiP-Stellen auf Assistenzarztstellen hingewirkt werden.
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