Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 68

Auf Antrag von Herrn Henke (Drucksache V-68) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Das G-DRG-System wurde nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltung durch die Ersatzvornahme des Gesundheitsministeriums unter Inkaufnahme massiver Fehler in nur zwei Monaten unter weitgehendem Ausschluss der Ärzteschaft erstellt. Mangels ausreichender medizinischer Plausibilisierung bildet das G-DRG-System weder medizinisch-inhaltlich noch ökonomisch die Realität ab. Die im DRG-System abrechnungswirksamen Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen ICD-10-SGB V und OPS-301 bilden manche leistungsrelevanten Zustände, Behinderungen, Schweregrade und ärztliche Leistungen wie Ausschlussdiagnosen, Verdachtsdiagnosen, nicht operative Leistungen und zuwendungsintensive nicht-apparative Maßnahmen von Ärzten, Pflege und anderen Gesundheitsberufen noch unzureichend ab. Die Deutschen Kodierrichtlinien und die DRG-Abrechnungsbestimmungen sind zum Teil noch in entscheidenden Punkten unscharf, missverständlich und praxisfern. Die aus diesem Grund zwischen DRG-Optionskrankenhäusern und Kostenträgern resultierenden zahlreichen Abrechnungsstreitigkeiten behindern durch ihre Bürokratie die krankenhausärztliche Arbeit in unerträglicher Weise.

Ärztinnen und Ärzte, betroffene Fachgesellschaften, die Pflege und andere betroffene Gesundheitsberufe haben einen enormen Teil ihrer Freizeit und eigene finanzielle Mittel für die Erarbeitung von Änderungsvorschlägen geopfert, damit die zum Teil eklatanten Schwachstellen des G-DRG-Systems nachgebessert werden können. Bundesärztekammer und AWMF haben mit der Gründung ihrer gemeinsamen „Ständigen Fachkommission DRG“ für die medizinisch-fachliche Bewertung und fachübergreifende Abstimmung des Anpassungsbedarfs des G-DRG-Vergütungssystems ein eigenes Gremium geschaffen. Dieses konstruktive Engagement der Ärzteschaft wurde von Seiten des Gesetzgebers ausdrücklich begrüßt. Obwohl die „Ständige Fachkommission DRG“ bisher in vereinzelten Streitfragen sehr konstruktiv durch das DRG-Institut (InEK gGmbH, Siegburg) einbezogen wurde, ist die von den Spitzenverbänden der Kostenträger und Deutscher Krankenhausgesellschaft ermöglichte Einbindung der Ärzteschaft in die Anpassung und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems äußerst dürftig.

Ein medizinisches Vergütungssystem, welches unter weitgehendem Ausschluss des Sachverstandes der betroffenen Berufsgruppen konstruiert wird, kann nicht die Realität und schon gar nicht einen ökonomischen Sollstandard abbilden. Ein solches System wird zu massiven Verzerrungen, Fehlanreizen und bürokratischen Reibungsverlusten zum Nachteil der Patientenversorgung führen und letztendlich das Gegenteil der darüber angestrebten gerechteren Mittelverteilung zur Folge haben. So lange die Ärzteschaft und andere betroffene Gesundheitsberufe an der fachlich korrekten Ausgestaltung dieses Vergütungssystems nicht adäquat beteiligt werden und so lange den Daten, auf denen das neue Krankenhausfinanzierungssystem aufbaut, nicht vertraut werden kann, darf dieses System nicht versorgungswirksam eingesetzt werden.

Sollten die Spitzenverbände der Kostenträger und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gemeinsam das von Bundesärztekammer und AWMF gemachte Angebot einer gleichberechtigten und transparenten Zusammenarbeit bei der aus medizinischer Sicht notwendigen Anpassung des G-DRG-Vergütungssystems weiterhin nicht annehmen, wäre dies ein fatales Signal.

Ein diagnosen- und leistungsbezogenes Krankenhausfinanzierungssystem, welches unter Missachtung aller fachlicher Grundsätze und Verletzung jeglicher Partizipation an der Ärzteschaft, an den übrigen betroffenen Berufsgruppen und damit am Patienten und der Leistungswirklichkeit vorbei entwickelt wird, macht krank, anstatt Heilung zu gewährleisten.

© 2003, Bundesärztekammer.