ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 17
ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V
– 17a
Auf
Antrag von Dr. Ungemach, Herrn Henke und Dr. Mitrenga (Drucksache
V-17) unter Berücksichtigung des Änderungsantrages von Dr.
Ungemach, Herrn Henke und Dr. Mitrenga (Drucksache
V-17a) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 106. Deutsche
Ärztetag fordert die Bundesregierung auf, die Konvergenzphase auf fünf Jahre
auszudehnen, um Fallpauschalen so zu entwickeln, dass sie das tatsächliche
Leistungsgeschehen im Krankenhaus korrekt wiedergeben.
Die Umstellung von der
bisherigen Krankenhausfinanzierung auf ein diagnoseorientiertes
Fallpauschalensystem ist für die deutschen Krankenhäuser ein gigantischer
Kraftakt. Die Vorbereitung auf die neue Form der Abrechnung hat die Krankenhausbeschäftigten
mit vielen zusätzlichen Arbeiten belastet. Dabei zeigte sich, dass festgelegte
Fallpauschalen zum Teil nachgebessert werden müssen und dass vermutlich nicht
alle Krankenhausleistungen in diesem System abgebildet werden können. Dies gilt
insbesondere für komplexe Leistungen, wie z. B. in der Intensivmedizin und
bei Verlegungen. Dem muss dadurch Rechnung getragen werden, dass über Ausnahmeetatbestände
die Finanzierung dieser Leistungen angemessen sichergestellt wird. Die
Selbstverwaltung benötigt Zeit, um ein komplexes Leistungsgeschehen angemessen
in einer Fallpauschale darstellen zu können.
Der 106. Deutsche
Ärztetag erwartet deshalb vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung, nicht vorschnell zum Instrument der Ersatzvornahme zu greifen.
Ungeduld in diesem Bereich verstärkt lediglich die Zweifel daran, ob Krankenhausleistungen
durch das neue System fair abgebildet werden. Eine zügige Umsetzung der neuen
Krankenhausfinanzierung bedarf aber einer breiten Akzeptanz. Sie wird im
Konsens leichter erreicht, als durch einseitige Festlegung. Aus der Sicht des 106. Deutschen
Ärztetages ist es notwendig, bei der Kalkulation der Fallpauschalen das gesamte
Leistungsgeschehen zu berücksichtigen und die Kosten für ärztliche
Weiterbildung und Fortbildung in die resultierenden Vergütungen hineinzurechnen.
Dieser Aufwand ist notwendig, um auch künftig den Patienten eine zeitgemäße,
qualitativ hochwertige, ärztliche Versorgung bieten zu können, die die Entwicklung
der Medizin berücksichtigt.
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