Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 9

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-9) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 106. Deutsche Ärztetag 2003 in Köln fordert die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, ihrer Verantwortung für eine Aktualisierung des privatärztlichen Gebührenrechtes endlich nachzukommen. Die in großen Teilen veraltete und obsolete Gebührenordnung, die durch Teilnovellierungen unsystematische und nicht nachvollziehbare Bewertungsdiskrepanzen aufweist, treibt die Ärzteschaft in permanente Auseinandersetzungen mit Kostenträgern über Abrechnungsfragen. Die zunehmenden Fehlinterpretationen begünstigen Rechtstreite, verursachen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, erhöhen den Verwaltungsaufwand aller Beteiligten und bringen die Gesamtärzteschaft in Misskredit. Trotz politischer Zusagen geschieht nichts. Vielmehr scheint es politische Intention zu sein, mit Beschwichtigungsversuchen die GOÄ-Reform hinauszuzögern, um sie teilweise – z. B. im Zuge des Fallpauschalengesetzes für die wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus - völlig abzuschaffen und abzuwarten, dass sich die Probleme mit der GOÄ so verschärfen, dass radikale Eingriffe und Systemveränderungen begründbar werden.

Mit der GOÄ-Reform’82 wurde der Arzt strikt an die GOÄ und ihr inzwischen überwiegend 20 Jahre altes Gebührenverzeichnis gebunden. Politisch Verantwortliche und Kostenträger verlangen vom Arzt jedoch eine Behandlung auf dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft, beharren allerdings darauf, die Leistungen zu Bewertungen von vor 20 Jahren abzurechnen. Die Bemühungen der Bundesärztekammer, den medizinischen Fortschritt durch Analogbewertungen und Auslegungsempfehlungen bei der Privatabrechnung zu berücksichtigen, werden systematisch vom PKV-Verband konterkariert. Dem sklavischen Festhalten der Kostenträger an gebührenrechtlichen Vorgaben, wie dem Zielleistungsprinzip, treten inzwischen selbst Gerichte entgegen; mit oberinstanzlichen Entscheidungen sehen sie zum Ausgleich des Versäumnisses der Politik die Berücksichtigung des eingetretenen medizinischen Fortschrittes in einer von der GOÄ abweichenden höheren Bewertung als gerechtfertigt an (Oberlandesgericht Düsseldorf).

Die Bundesärztekammer hat dem federführenden Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung wiederholt jede Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Gebührenverzeichnisses und seiner Anpassung an den Fortschritt der Medizin zugesagt, auch im Rahmen des Vorschlagsmodells. Die Ärzteschaft sieht dem Vorschlagsmodell nicht ohne Skepsis entgegen, da seit 1982 jede Teilnovellierung der GOÄ nicht nur zu partiellen Verbesserungen, sondern in Teilbereichen auch zu drastischen Einschnitten geführt hat. Dennoch hat sich der Deutsche Ärztetag bereits zweimal für eine Erprobung des Vorschlagsmodells ausgesprochen.

Die Realisierung des Vorschlagsmodells wird Zeit in Anspruch nehmen, daher fordert der 106. Deutsche Ärztetag eine Anhebung des Punktwertes an die Preis- und Kostenentwicklung seit der letzten Novelle im Jahre 1996, die für einen Zeitraum von 8 Jahren den Punktwert um lediglich 3,6 % anhob. Seitdem sind weitere 6 Jahre ohne eine Berücksichtigung der Kosten- und Inflationsentwicklung bei der Vergütung der ärztlichen Tätigkeit vergangen. Eine Anhebung des Punktwertes ist daher überfällig.

© 2003, Bundesärztekammer.