ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 9
Auf
Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-9) fasst der
106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 106. Deutsche
Ärztetag 2003 in Köln fordert die Bundesregierung zum wiederholten Male auf,
ihrer Verantwortung für eine Aktualisierung des privatärztlichen
Gebührenrechtes endlich nachzukommen. Die in großen Teilen veraltete und obsolete
Gebührenordnung, die durch Teilnovellierungen unsystematische und nicht
nachvollziehbare Bewertungsdiskrepanzen aufweist, treibt die Ärzteschaft in
permanente Auseinandersetzungen mit Kostenträgern über Abrechnungsfragen. Die zunehmenden
Fehlinterpretationen begünstigen Rechtstreite, verursachen staatsanwaltschaftliche
Ermittlungsverfahren, erhöhen den Verwaltungsaufwand aller Beteiligten und
bringen die Gesamtärzteschaft in Misskredit. Trotz politischer Zusagen
geschieht nichts. Vielmehr scheint es politische Intention zu sein, mit
Beschwichtigungsversuchen die GOÄ-Reform hinauszuzögern, um sie teilweise – z. B. im Zuge des
Fallpauschalengesetzes für die wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus - völlig
abzuschaffen und abzuwarten, dass sich die Probleme mit der GOÄ so verschärfen,
dass radikale Eingriffe und Systemveränderungen begründbar werden.
Mit der
GOÄ-Reform’82 wurde der Arzt strikt an die GOÄ und ihr inzwischen überwiegend
20 Jahre altes Gebührenverzeichnis gebunden. Politisch Verantwortliche und
Kostenträger verlangen vom Arzt jedoch eine Behandlung auf dem neuesten Stand
der medizinischen Wissenschaft, beharren allerdings darauf, die Leistungen zu
Bewertungen von vor 20 Jahren abzurechnen. Die Bemühungen der Bundesärztekammer,
den medizinischen Fortschritt durch Analogbewertungen und Auslegungsempfehlungen
bei der Privatabrechnung zu berücksichtigen, werden systematisch vom
PKV-Verband konterkariert. Dem sklavischen Festhalten der Kostenträger an
gebührenrechtlichen Vorgaben, wie dem Zielleistungsprinzip, treten inzwischen
selbst Gerichte entgegen; mit oberinstanzlichen Entscheidungen
sehen sie zum Ausgleich des Versäumnisses der Politik die
Berücksichtigung des eingetretenen medizinischen Fortschrittes in einer von der
GOÄ abweichenden höheren Bewertung als gerechtfertigt an (Oberlandesgericht
Düsseldorf).
Die Bundesärztekammer hat dem
federführenden Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
wiederholt jede Unterstützung bei der Weiterentwicklung des
Gebührenverzeichnisses und seiner Anpassung an den Fortschritt der Medizin
zugesagt, auch im Rahmen des Vorschlagsmodells. Die Ärzteschaft sieht dem Vorschlagsmodell
nicht ohne Skepsis entgegen, da seit 1982 jede Teilnovellierung der GOÄ nicht
nur zu partiellen Verbesserungen, sondern in Teilbereichen auch zu drastischen
Einschnitten geführt hat. Dennoch hat sich der Deutsche Ärztetag bereits
zweimal für eine Erprobung des Vorschlagsmodells ausgesprochen.
Die Realisierung des
Vorschlagsmodells wird Zeit in Anspruch nehmen, daher fordert der 106. Deutsche Ärztetag eine Anhebung des Punktwertes an die Preis- und Kostenentwicklung seit
der letzten Novelle im Jahre 1996, die für einen Zeitraum von 8 Jahren den
Punktwert um lediglich 3,6 % anhob. Seitdem sind weitere 6 Jahre ohne
eine Berücksichtigung der Kosten- und Inflationsentwicklung bei der Vergütung
der ärztlichen Tätigkeit vergangen. Eine Anhebung des Punktwertes ist daher
überfällig.
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