ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 10
Auf
Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-10) fasst der
106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 106. Deutsche Ärztetag
2003 in Köln fordert die Bundesregierung auf, den Gebührenabschlag Ost für
Ärzte endlich aufzuheben. Die Abwertung der Tätigkeit von Ärzten in
Ostdeutschland muss endlich – 13 Jahre nach Wiedervereinigung – ein Ende haben.
Die Gebührenabschläge verschärfen die ohnehin schwierige finanzielle Situation
der Ärzte in den neuen Bundesländern.
Inzwischen ist der
Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil
vom 07.11.2002 als nicht verfassungsgemäß aufgehoben worden. Bereits mit dem
Kostenermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin vom 01.02.2002 wurden
Justizgebühren und Entschädigungen sowie Rechtsanwaltsgebühren für das Land
Berlin angeglichen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat nunmehr zur Folge,
dass der Gesetzgeber bis zum Ende des Jahres 2003 den Gebührenabschlag Ost für
Rechtsanwälte vollständig aufheben muss.
Die im Urteil angeführten Gründe gelten gleichermaßen auch für Ärzte; auch die
ärztlichen Vergütungsunterschiede in Ost und West sind mit dem
Gleichheitsgrundsatz nicht mehr zu vereinbaren. Besonders krass zeigt sich dies
in Berlin; die Leistungen der Ärzte im Ostteil sind – auch bei Behandlung von
Patienten aus Berlin-West oder Ländern der alten Bundesrepublik – um 10 Prozent
niedriger anzusetzen als die Honorare von Ärzten im Westteil Berlins, auch wenn
sie Ostpatienten behandeln. Eine solch eklatante Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes darf nicht länger aufrecht erhalten werden.
Auch die ordnungspolitisch fragwürdige Kopplung der GOÄ-Osthonorare an
Bemessungsgrößen im Sozialleistungsbereich ist verfassungsrechtlich
bedenklich.
Der 106. Deutsche Ärztetag
fordert mit Nachdruck, Ärzte in Ostdeutschland und Ostberlin nicht länger zu
diskriminieren und die GOÄ-Vergütungen unverzüglich anzugleichen.
Die Bundesregierung darf bei Freien Berufen nicht mit zweierlei Maß messen.
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