ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 20
Auf
Antrag von Frau Haus und Dr. Thomas (Drucksache V-20) fasst der
106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Bundesregierung wird
aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Abschlag Ost für privatärztlich
tätige Ärzte umgehend entfällt.
Nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zum Wegfall des Gebührenabschlags Ost für
Rechtsanwälte vom 28.01.2003 ist deutlich geworden, dass es nicht länger
hinnehmbar ist, dass freiberuflich erbrachte Leistungen in West und Ost ungleich
vergütet werden. Eine ärztliche Leistung, die in Deutschland auf der Grundlage
der Gebührenordnung (GOÄ) erbracht wird, muss in gleicher Höhe vergütet werden.
Es gilt der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
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