Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 55

Auf Antrag von Herrn Bodendieck (Drucksache V-55) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 106. Deutsche Ärztetag fordert bei Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes, der Deutschen Arbeitsgerichte und des Arbeitszeitgesetzes in den Kliniken zur Anerkennung von Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gleichzeitig zur vermehrten Einstellung von ärztlichem Personal ebenso die Vergütungsstrukturen einem höheren Niveau anzugleichen.

Begründung:

Bereitschaftsdienste wurden und werden insbesondere durch jüngere Ärztegenerationen dazu benutzt, ihre Einkommenssituation aufzubessern. Trotz langjähriger hochqualifizierter Aus-, Weiter- und Fortbildung in einem verantwortungsvollen Beruf, kann es nicht sein, dass die Gründung einer Familie durch eine schlechte Einkommenssituation junger Ärztinnen und Ärzte weiterhin behindert wird. Die Ärzte befinden sich hierbei außerdem in einem Zwiespalt zwischen Verpflichtung zur Fortbildung (meist nur während Freizeit möglich, da vielfach Zeit zur Fortbildung aus den Arbeitsverträgen gestrichen wurde) und Erlangung des Verdienstes zum Lebensunterhalt. Selbst nach proklamierter Abschaffung des AiP mit seiner ausbeuterischen Komponente wird die Situation nicht wirklich verbessert.

Es ist bereits heute so, dass Kolleginnen und Kollegen in hochqualifizierten Einrichtungen durch die Einbindung in das 3-Schicht-System und der dadurch unmöglichen Teilnahme am Bereitschaftsdienst bis zu 500 €, ja zum Teil sogar 800 € im Monat gegenüber Kollegen im Normaldienst mit Bereitschaftsdienst einbüßen.

© 2003, Bundesärztekammer.