ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 55
Auf
Antrag von Herrn Bodendieck (Drucksache V-55) fasst
der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der 106. Deutsche
Ärztetag fordert bei Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes, der
Deutschen Arbeitsgerichte und des Arbeitszeitgesetzes in den Kliniken zur
Anerkennung von Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gleichzeitig zur vermehrten
Einstellung von ärztlichem Personal ebenso die Vergütungsstrukturen einem
höheren Niveau anzugleichen.
Begründung:
Bereitschaftsdienste wurden
und werden insbesondere durch jüngere Ärztegenerationen dazu benutzt, ihre
Einkommenssituation aufzubessern. Trotz langjähriger hochqualifizierter Aus-,
Weiter- und Fortbildung in einem verantwortungsvollen Beruf, kann es nicht
sein, dass die Gründung einer Familie durch eine schlechte Einkommenssituation
junger Ärztinnen und Ärzte weiterhin behindert wird. Die Ärzte befinden sich
hierbei außerdem in einem Zwiespalt zwischen Verpflichtung zur Fortbildung
(meist nur während Freizeit möglich, da vielfach Zeit zur Fortbildung aus den
Arbeitsverträgen gestrichen wurde) und Erlangung des Verdienstes zum Lebensunterhalt.
Selbst nach proklamierter Abschaffung des AiP mit
seiner ausbeuterischen Komponente wird die Situation nicht wirklich verbessert.
Es ist bereits heute so, dass
Kolleginnen und Kollegen in hochqualifizierten Einrichtungen durch die
Einbindung in das 3-Schicht-System und der dadurch unmöglichen Teilnahme am
Bereitschaftsdienst bis zu 500 €, ja zum Teil sogar 800 € im Monat
gegenüber Kollegen im Normaldienst mit Bereitschaftsdienst einbüßen.
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