ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 54
Auf
Antrag von Herrn Bodendieck (Drucksache V-54) fasst
der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Der Aufsatz zu „Perspektiven
der vertragsärztlichen Versorgung – droht in Deutschland eine Unterversorgung?“
des wissenschaftlichen Institutes der AOK (WIDO – Autoren: Joachim Klose und
Dr. Thomas Uhlemann) wird zurückgewiesen (GGW 1/2003, 3. Jg.).
Begründung:
1.
Die
Untersuchung geht davon aus, dass alle Ärzte ihr gesetzlich fixiertes Alter zum
Ausscheiden aus der vertragsärztlichen Versorgung erreichen und dann erst
ausscheiden (Untersuchungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – Dr. Kopetsch und Befragung sächsischer Ärzte beweisen ein
früher geplantes Ausscheiden aus dem Berufsleben)
2.
Die
Untersuchung geht davon aus, dass die Bevölkerungsstruktur in den nächsten zehn
Jahren gleich bleibt. Dem stehen allenthalben demographische Entwicklungen
entgegen, welche eindeutig eine Verschiebung in Richtung höherer Lebensjahre
beweisen. Damit erhöht sich der Versorgungsaufwand und die Mobilität wird
deutlich geringer, damit steht die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung zur
Disposition.
3.
Die
Untersuchung unterstellt, dass planungsgebietsübergreifende Inanspruchnahme
durch Patienten in einem relevanten Maße stattfindet, ohne Grenzen festzulegen.
4.
Die
Untersuchung geht von einer Unterversorgung erst aus, wenn ein Versorgungsgrad
von 75 % des Bedarfs unterschritten wird.
5.
Es wird bei
der Beschreibung der Steigerung der Vertragsarztzahlen in den Jahren 1990 bis
2001 nicht auf die Wandlung der Gesundheitsversorgung eingegangen, damit wird
indirekt die Leistung der ostdeutschen Ärzte bei der Umgestaltung des Gesundheitswesens
in den neuen Ländern ignoriert.
6.
Tatsächliche,
bereits heute bestehende Probleme in der vertragsärztlichen Versorgung,
insbesondere in den ländlichen und östlichen Gebieten der neuen Bundesländern, werden nicht berücksichtigt.
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