Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 23

Auf Antrag von Dr. Junker (Drucksache V-23) fasst der 106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Delegierten des 106. Deutschen Ärztetages weisen die Ärztinnen und Ärzte darauf hin, dass der Gesetzgeber ausdrücklich die Teilnahme an den Disease-Management-Programmen für Patienten wie Ärzte freistellt!

Viele bisherige Vorschläge zu DMPs können auch nach Ansicht von Fachgesellschaften eine Schlechterstellung der Gesundheitsvorsorgung der Patienten beinhalten. Dazu muss die Datenschutzfrage auch weiter unter höchste Bedenken gestellt werden.

Daher sollten sich alle Ärztinnen und Ärzte (auch der Gesetzgeber) ihrer Verantwortung für die Patienten bewusst sein, um eine solche Schlechterstellung zu verhindern.

Begründung:

Gerade das neue „Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz“ (GMG) zeigt in Bezug auf die geplanten Einzelverträge, dass der Datenschutz für Politik und Krankenkassen zugunsten einer gnadenlosen Ökonomisierung und dirigistischen Steuerung weit hinten angestellt wird. Daher muss auch bei eigener, voller Zustimmung zur Qualitätsverbesserung eine solche Beteiligung an DMPs kritisch gesehen werden.

© 2003, Bundesärztekammer.