ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 24
Auf
Antrag von Prof. Dr. Mau und Dr. Junker (Drucksache V-24) fasst der
106. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die geplanten Regelungen im
GMG zur integrierten Versorgung und Öffnung der Ambulanzen werden abgelehnt.
Die Krankenhäuser sind nicht
in der Lage, eine solche Regelung unter DRG-Bedingungen
umzusetzen.
Auch im Hinblick auf das
bisher nicht umgesetzte Arbeitszeitgesetz und die beabsichtigte Verlagerung
fachärztlicher Leistungen an Krankenhaus-Ambulanzen wird dieser Gesetzesvorschlag
von der deutschen Ärzteschaft zurückgewiesen.
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