ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 42
Der
Antrag von Frau Dr. Rothe-Kirchberger u. a.
(Drucksache V-42) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Zur Beurteilung der
Flugreisetauglichkeit von psychotraumatisierten Flüchtlingen sollen ausschließlich unabhängige, qualifizierte Fachärzte für
Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychotherapeutische Medizin und
Psychotherapie mit Spezialisierung auf Psychotraumatologie
eingesetzt werden.
Begründung:
Die
Bundesinnenministerkonferenz hat am 06.12.2002 beschlossen, die Begutachtung
von Flüchtlingen einschließlich derer mit psychoreaktiven Traumafolgen einzuschränken auf die Flugreisetauglichkeit als inlandsbezogenes
Vollzugshindernis. Die Flugreisetauglichkeit ist als isoliertes
Beurteilungskriterium im Sinne eines Abschiebehindernisses für traumatisierte
Flüchtlinge nicht ausreichend. Die erhebliche Retraumatisierung durch
die Androhung einer gewaltsamen Rückführung der Betroffenen und schweren
Folgen auf den Verlauf der Erkrankung werden dabei ignoriert.
Das ist wissenschaftlich und ethisch nicht verantwortbar. Der Beschluss der
Innenministerkonferenz wird derzeit durch Erlasse der Bundesländer umgesetzt.
Die Gutachter, die dazu eingesetzt werden, müssen ausreichend qualifiziert
sein, um die Gefährdung der psychischen Gesundheit der Flüchtlinge kompetent
abzuklären.
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