Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 42

Der Antrag von Frau Dr. Rothe-Kirchberger u. a. (Drucksache V-42) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Zur Beurteilung der Flugreisetauglichkeit von psychotraumatisierten Flüchtlingen sollen ausschließlich unabhängige, qualifizierte Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychotherapeutische Medizin und Psychotherapie mit Spezialisierung auf Psychotraumatologie eingesetzt werden.

Begründung:

Die Bundesinnenministerkonferenz hat am 06.12.2002 beschlossen, die Begutachtung von Flüchtlingen einschließlich derer mit psychoreaktiven Traumafolgen einzuschränken auf die Flugreisetauglichkeit als inlandsbezogenes Vollzugshindernis. Die Flugreisetauglichkeit ist als isoliertes Beurteilungskriterium im Sinne eines Abschiebehindernisses für traumatisierte Flüchtlinge nicht ausreichend. Die erhebliche Retraumatisierung durch die Androhung einer gewaltsamen Rückführung der Betroffenen und schweren Folgen auf den Verlauf der Erkrankung werden dabei ignoriert. Das ist wissenschaftlich und ethisch nicht verantwortbar. Der Beschluss der Innenministerkonferenz wird derzeit durch Erlasse der Bundesländer umgesetzt. Die Gutachter, die dazu eingesetzt werden, müssen ausreichend qualifiziert sein, um die Gefährdung der psychischen Gesundheit der Flüchtlinge kompetent abzuklären.

© 2003, Bundesärztekammer.