ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
V – 59
Auf
Antrag von Herrn Henke, Dr. Mitrenga und Frau Dr. Bühren (Drucksache V-59) fasst der 106. Deutsche
Ärztetag mit großer Mehrheit folgende Entschließung:
Das Klonen von Menschen muss
international geächtet werden!
Der Deutsche Ärztetag begrüßt
die Ablehnung des reproduktiven und des so genannten therapeutischen Klonens
durch den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament. Der Deutsche
Ärztetag fordert Bundesregierung und Europäische Kommission auf, die von ihren
Parlamenten geäußerte Ablehnung gegen das reproduktive und das „therapeutische“ Klonen
nicht weiter zu unterlaufen, zu relativieren oder in Frage zu stellen. Es ist
an der Zeit, dass sowohl Bundesregierung als auch EU-Gremien eine
konsequente Haltung gegen das Klonen von Menschen einnehmen.
Begründung:
Während sowohl der Deutsche
Bundestag als auch das Europäische Parlament sich sowohl gegen das reproduktive
als auch gegen das „therapeutische“ Klonen ausgesprochen haben, drücken sich
sowohl Bundesregierung als auch EU-Kommission um eine klare Positionsbestimmung
herum und verhindern somit auf der internationalen Ebene das Zustandekommen
eines internationalen Banns gegen das Klonen.
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