Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 59

Auf Antrag von Herrn Henke, Dr. Mitrenga und Frau Dr. Bühren (Drucksache V-59) fasst der 106. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit folgende Entschließung:

Das Klonen von Menschen muss international geächtet werden!

Der Deutsche Ärztetag begrüßt die Ablehnung des reproduktiven und des so genannten therapeutischen Klonens durch den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament. Der Deutsche Ärztetag fordert Bundesregierung und Europäische Kommission auf, die von ihren Parlamenten geäußerte Ablehnung gegen das reproduktive und das „therapeutische“ Klonen nicht weiter zu unterlaufen, zu relativieren oder in Frage zu stellen. Es ist an der Zeit, dass sowohl Bundesregierung als auch EU-Gremien eine konsequente Haltung gegen das Klonen von Menschen einnehmen.

Begründung:

Während sowohl der Deutsche Bundestag als auch das Europäische Parlament sich sowohl gegen das reproduktive als auch gegen das „therapeutische“ Klonen ausgesprochen haben, drücken sich sowohl Bundesregierung als auch EU-Kommission um eine klare Positionsbestimmung herum und verhindern somit auf der internationalen Ebene das Zustandekommen eines internationalen Banns gegen das Klonen.

© 2003, Bundesärztekammer.