BESCHLUSSANTRAG V-
25
Auf Antrag von
Dr.
Junker (Drucksache V-25) beschließt der 106. Deutsche Ärztetag:
Nach Meldung der Delegierten
der Landesärztekammern wird für alle Teilnehmer des Deutschen Ärztetages eine
Namensliste erstellt mit Anschrift, Tel. Nr., Fax-Nr. sowie E-Mail-Adresse,
soweit dafür eine persönliche Einverständniserklärung des Delegierten vorliegt.
Diese Liste wird unverzüglich nach Erstellung nur den Delegierten zur Verfügung
gestellt.
Begründung:
Die derzeitige berufspolitische
Diskussion sowie die Diskussion um die WBO zeigen wieder einmal, dass es
notwendig und sinnvoll ist, Informationen an die Delegierten weiterzugeben und
Kontakte herzustellen. Dies ist nicht für jeden Delegierten möglich. Analog
einem entsprechenden Beschluss und Verfahren bezüglich der Liste der Vertreter
der KBV-VV ist die Erstellung und Weitergabe einer solchen Liste durch die
Bundesärztekammer kein notwendiger Datenschutz, sondern die Erleichterung des
kollegialen Meinungsaustauschs.
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