BESCHLUSSANTRAG V – 49
Der
Antrag von Dr. Seidler, Dr. Gadomski und Frau Dr.
Ullmann (Drucksache V-49) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Zur Vereinfachung des
Abstimmungsverfahrens und zur Erhöhung der Zuverlässigkeit wäre der Einsatz
eines elektronischen Stimmzählverfahrens (mobil) sinnvoll.
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