ÄNDERUNGSANTRAG
ZUM ENTSCHLESSUNGSANTRAG I – 1b
Von: Dr. Ikonomedis
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der 106. Deutsche Ärztetag
möge darüber befinden, ob er bereit ist, den Leitantrag des Vorstands der
Bundesärztekammer bei dem 105. Deutschen Ärztetag betreffend die Entwicklungsfähigkeit
der GKV abschließend zu behandeln und zu bescheiden.
Begründung:
Ohne
einen solchen grundsätzlichen Beschluss treten wir nur auf der Stelle. Wir
dürfen uns nicht mehr in einer Abwehr beschränken, sondern müssen endlich
einmal konkrete Forderungen artikulieren, welche in der Ärzteschaft
konsensfähig sind und diese konkreten Forderungen mit allen uns zur Verfügung
stehenden Mitteln bis zu ihrer Realisierung mit Nachdruck verteidigen. Es macht
überhaupt keinen Sinn, auf ewig über die Probleme des Gesundheitswesens ohne
gewisse Konsequenz und Zielstrebigkeit zu diskutieren und der Politik mit dem
für uns typischen, voreilenden Gehorsam zu weichen.
ENTSCHEIDUNG:ENTFALLEN
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