BESCHLUSSANTRAG II – 10
Von: Prof.
Dr. Lob
als
Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Im
Gebiet Chirurgie wird für den Facharzt für Herzchirurgie die
Zusatzweiterbildung „Kinderherzchirurgie“ eingeführt.
Die
Chirurgie der angeborenen Herzfehler im Säuglings-, Kinder- und
Adoleszentenalter hat sich in den letzten Jahren qualitativ wie quantitativ
dramatisch verbessert. In Deutschland wurden im Jahr 2002 an 25
Herzchirurgischen Zentren über 8.000 Operationen bei angeborenen Herzfehlern
durchgeführt (4.700 Herz-Lungen-Maschinen, davon 48 % bei Kindern < 1 Jahr,
1.300 ohne Herz-Lungen-Maschine und ca. 3.000 Eingriffe bei Adoleszenten).
Die
Qualifikation Kinderherzchirurgie verlangt eine spezielle zusätzliche
Weiterbildung. Sie kann vom Umfang her nicht während der Weiterbildung zum
Herzchirurgen erworben werden.
Die
in anderen EU-Ländern und den USA bestehende Spezialisierung
Kinderherzchirurgie hat sich bewährt. Die Einführung einer Zusatzweiterbildung
„Kinderherzchirurgie“ wird auch in Deutschland eine flächendeckende Versorgung
auf höchstem Niveau garantieren.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |