Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 21

Von:              Dr. Hollnberger

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Definition:

Die Zusatzweiterbildung  spezielle Kinderanästhesie umfasst bei Säuglingen, Kleinkindern und Jungendlichen die Allgemein-, Regional- und Lokalanästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe, sowie intensivmedizinische, notfallmedizinische und Schmerztherapeutische Maßnahmen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in spezieller Kinderanästhesie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Vorraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung im Fachgebiet Anästhesiologie

Weiterbildungszeit:

24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugtem gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2, davon können bis zu 6 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden.

Weiterbildungsinhalt:

40 Stunden Weiterbildungskurs in spezieller Kinderanästhesie

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pharmakologie und Pharmakotherapie im Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglings- und Kindesalter.

Beurteilung perioperativer Risiken Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und  Kindern

10 fiberoptische Intubationen Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen

50 Intubationen bei Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und  Kindern, davon mindestens 30 unter 1 Jahr

20 zentralvenöse Zugänge bei Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und  Kindern, davon mindestens 10 unter 5 Jahren

40 arterielle Zugänge bei Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und  Kindern, davon mindestens 20 unter 5 Jahren. Allgemeinanästhesie, Lokalanästhesie und Regionalanästhesie bei Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und  Kindern

peri- und postoperative Schmerztherapie bei Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und  Kindern

Anästhesie bei speziellen Neugeborenenmissbildungen wie  Ösophagusatresie, Gastroschisis, Myelomeningocele und Blasenexstrophie

Anästhesie bei speziellen Krankheitsbildern im Früh- und Neugeborenenbereich wie ductus botalli, Retinopathie und nekrotisierende Entercolitis

Anästhesie bei schwerstbehinderten Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und  Kindern

Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin bei Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und  Kindern

Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und  Kindern

Infusions-, Transfusions- und Bluteratztherapie, enterale und parenterale Ernährung Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und  Kindern

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.