BESCHLUSSANTRAG II - 30 Von: Dr.
Alder
als
Delegierter der Landesärztekammer Brandenburg
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
...,
dass der Bereich „Psychoanalyse“ wie bisher neben den klinischen Gebieten
geführt werden darf und in diesem Punkt der (Muster-)Weiterbildungsordnung
nicht gefolgt wird, die vorsieht, den Bereich „Psychoanalyse“ an die Gebiete
„Psychotherapeutische Medizin“, „Psychiatrie und Psychotherapie“ und „Kinder-
und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie“ zu binden.
Erwerb
und Führbarkeit der Bereichsbezeichnung „Psychoanalyse“ sind – wie bisher – in
Verbindung mit verschiedenen klinischen Gebieten möglich. Für den Erwerb der
Bereichsbezeichnung „Psychoanalyse“ ist ein Jahr Weiterbildungszeit in
Psychiatrie und Psychotherapie nachzuweisen.
Begründung:
Die
Erfahrung zeigt, dass der Bereich „Psychoanalyse“ meistens mit einem der drei genannten
Psycho-Fächer kombiniert wird. Insoweit fehlt es an der Notwendigkeit eines weitergehenden
Regelungsbedarfs.
Was
aber einträfe, wenn dem Entwurf der (Muster-)Weiterbildungsordnung gefolgt
würde, wäre eine Verarmung, ja eine Selbstbeschneidung der ärztlichen
Weiterbildung. Dürfte es den Bereich „Psychoanalyse“ in Kombination mit den
anderen klinischen Gebieten nicht mehr geben, ginge dies zu Lasten der
Psychosomatik. Ein Allgemeinarzt, Internist oder Gynäkologe, z. B. der zum
Gebiet die Psychoanalyse hinzugenommen hat, sollte später auch die Möglichkeit
haben, im Rahmen seines Gebietes psychoanalytisch zu behandeln.
Der
Erhalt dieser Möglichkeit käme nicht nur der Qualität der Behandlung entgegen, sondern auch der Weiterentwicklung
der Theorie sowie der Aus-, Weiter- und Fortbildung; denn die Beschränkung des
Bereichs „Psychoanalyse“ auf bestimmte Gebiete widerspricht der Psychoanalyse.
Die klinische Anwendung der Psychoanalyse beschränkt sich nicht auf bestimmte
Gebiete.
Nur
der – wie bisher – mögliche Erwerb und die in der Vergangenheit bewährte Führbarkeit
der Bereichsbezeichnung „Psychoanalyse“ mit verschiedenen klinischen Gebieten garantieren
auch in Zukunft die Möglichkeit, schwerwiegende seelische Konflikte und/oder
Persönlichkeitsstörungen der verschiedenen Fachgebiete zu behandeln, die einer
analytisch – psychotherapeutischen Behandlung zugänglich sind und diese
bedürfen.
Gerade
angesichts des neuen Heilberufes der Psychologischen Psychotherapeuten darf die ärztliche Kompetenz zur psychotherapeutischen Behandlung nicht auf einige
wenige Gebietsarztgruppen beschränkt bleiben.
Ohne
irgendeine Notwendigkeit würde der Deutsche Ärztetag eine Entscheidung mit negativen
Folgen treffen, wenn er dem Entwurf der (Muster-)Weiterbildungsordnung in
diesem Punkt folgte.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |