Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 35

Von:              Frau Schlang

als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 106. Deutsche Ärztetag forder den Vorstand der Bundesärztekammer auf, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zu ermitteln, wie hoch der finanzielle Aufwand für Ärztinnen und Ärzte in den verschiedenen Weiterbildungsgängen ist.

Begründung:

Die ärztliche Weiterbildung ist ein hohes Gut. Es ist neben der inhaltlichen Definition der Weiterbildung von hoher Relevanz, die strukturellen Rahmenbedingungen festzulegen. Dafür ist es erforderlich, die notwendigen Grunddaten zu ermitteln und auf dieser Basis den Herausforderungen bezüglich der Arbeitszeitgestaltung und einer finanziellen Beteiligung der Krankenhausträger angemessen begegnen zu können.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.