Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 40

Von:              Dr. Thierse

als Delegierter der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie soll in der Definition lauten:

Die Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie umfasst in Ergänzung zu einer Fachkompetenz die Erkennung sowie konservative und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.

Begründung:

Die konservative und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen ist Inhalt jetziger orthopädischer Tätigkeit und in der gegenwärtig geltenden Weiterbildungsordnung fixiert. Sie sind unverzichtbare Inhalte orthopädisch-rheumatologischer Tätigkeit im Hinblick auf die apparate-technische, medikamentöse und physikalische Versorgung der rheumatischer Erkrankungen. Die Herausnahme der konservativen Inhalte aus dem Versorgungsauftrag wäre nicht ohne Folgen für die betroffenen Patienten. Die vorausgehenden Weiterbildungsentwürfe der Bundesärztekammer hatten dieser Tatsache bislang Rechnung getragen.

Obwohl die konservative Behandlung im Gebiet der Chirurgie und beim FA f. Orthopädie und Unfallchirurgie ausdrücklich erwähnt ist, erscheint es notwendig dies auch in der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie ausdrücklich zu erwähnen. Gerade in der modernen orthopädischen Rheumatologie spielt u. a. die Hilfsmittelversorgung und die physikalische Medizin eine zunehmend wichtigere Rolle.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.