BESCHLUSSANTRAG II – 40 Von: Dr.
Thierse
als
Delegierter der Ärztekammer Berlin
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Die
Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie soll in der Definition lauten:
Die
Zusatz-Weiterbildung Orthopädische Rheumatologie umfasst in Ergänzung zu einer
Fachkompetenz die Erkennung sowie konservative
und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen.
Begründung:
Die
konservative und operative Behandlung rheumatischer Erkrankungen ist Inhalt
jetziger orthopädischer Tätigkeit und in der gegenwärtig geltenden
Weiterbildungsordnung fixiert. Sie sind unverzichtbare Inhalte
orthopädisch-rheumatologischer Tätigkeit im Hinblick auf die
apparate-technische, medikamentöse und physikalische Versorgung der rheumatischer
Erkrankungen. Die Herausnahme der konservativen Inhalte aus dem Versorgungsauftrag
wäre nicht ohne Folgen für die betroffenen Patienten. Die vorausgehenden Weiterbildungsentwürfe
der Bundesärztekammer hatten dieser Tatsache bislang Rechnung getragen.
Obwohl
die konservative Behandlung im Gebiet der Chirurgie und beim FA f. Orthopädie
und Unfallchirurgie ausdrücklich erwähnt ist, erscheint es notwendig dies auch
in der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie ausdrücklich zu
erwähnen. Gerade in der modernen orthopädischen Rheumatologie spielt u. a. die
Hilfsmittelversorgung und die physikalische Medizin eine zunehmend wichtigere
Rolle.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |