BESCHLUSSANTRAG II
– 41 Von: Frau
Dr. Beck, Dr. Menzel, Dr.
Nowak, Prof. Dr. Gruber, Frau Dr. Lippert-Urbanke
als
Delegierte der Landesärztekammer Thüringen, Hessen, Sachsen, Niedersachsen
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Ein
gemeinsames Gebiet „Allgemeine und Innere Medizin“ soll in der
Muster-Weiterbildungsordnung etabliert werden. Als Kompromissmodell wird ein
3-Säulen-Modell mit mehreren Facharztkompetenzen im Gebiet vorgeschlagen (siehe
Anhang).
Begründung:
Sowohl die Fachärzte für Allgemeinmedizin als auch die
Internisten können sich in dem derzeitigen vorgeschlagenen gemeinsamen Gebiet
nicht wirklich wiederfinden. Daher empfiehlt sich die Bildung eines gemeinsamen
Gebietes, worin die einzelnen Spezialisierungen über eine Basisweiterbildung in
der allgemeinen Inneren Medizin zusammengehalten werden, die spezifischen
allgemeinmedizinischen und internistischen Ausrichtungen aber in vollem Umfang
erhalten bleiben.
Die
Qualifizierung in den Schwerpunkten ist nach insgesamt 3 Jahren in der „ungeteilten“ Inneren Medizin bereits zugänglich. Dies bildet die schon
existierende Realität ab und erleichtert den Weiterbildungsmodus.
Alle
vorgaben des europäischen Rechts werden erfüllt.
Die
künftige Entwicklung im gemeinsamen Gebiet kann abgewartet und flexibel
angepasst werden.
Anlage
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |