Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 41

Von:              Frau Dr. Beck, Dr. Menzel, Dr. Nowak, Prof. Dr. Gruber, Frau Dr. Lippert-Urbanke

als Delegierte der Landesärztekammer Thüringen, Hessen, Sachsen, Niedersachsen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Ein gemeinsames Gebiet „Allgemeine und Innere Medizin“ soll in der Muster-Weiterbildungsordnung etabliert werden. Als Kompromissmodell wird ein 3-Säulen-Modell mit mehreren Facharztkompetenzen im Gebiet vorgeschlagen (siehe Anhang).

Begründung:

Sowohl die Fachärzte für Allgemeinmedizin als auch die Internisten können sich in dem derzeitigen vorgeschlagenen gemeinsamen Gebiet nicht wirklich wiederfinden. Daher empfiehlt sich die Bildung eines gemeinsamen Gebietes, worin die einzelnen Spezialisierungen über eine Basisweiterbildung in der allgemeinen Inneren Medizin zusammengehalten werden, die spezifischen allgemeinmedizinischen und internistischen Ausrichtungen aber in vollem Umfang erhalten bleiben.

Die Qualifizierung in den Schwerpunkten ist nach insgesamt 3 Jahren in der „ungeteilten“ Inneren Medizin bereits zugänglich. Dies bildet die schon existierende Realität ab und erleichtert den Weiterbildungsmodus.

Alle vorgaben des europäischen Rechts werden erfüllt.

Die künftige Entwicklung im gemeinsamen Gebiet kann abgewartet und flexibel angepasst werden.

Anlage

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.