Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 48

Von:              Dr. Lange

als Delegierter der Ärztekammer Nordrhein

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Antrag:

in der Musterweiterbildungsordnung 2003 wird unter der Ziffer 12.2 als weiterer Schwerpunkt der Inneren Medizin die Geriatrie aufgeführt

12.2 Facharzt / Fachärztin für Innere Medizin und Schwerpunkt Geriatrie

        (Internist und Geriater / Internistin und Geriaterin)

Weiterbildungsziel:

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen Innere Medizin und Geriatrie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der gemeinsamen Inhalte für die im Gebiet enthaltenen Facharzt-Schwerpunkkompetenzen.

Weiterbildungszeit:

72 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon

- 36 Monate in der stationären internistischen Patientenversorgung

und

- 36 Monate Weiterbildung im Schwerpunkt Geriatrie, davon

-    6 Monate internistische Intensivmedizin können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich
geleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

§      den gemeinsamen Inhalten für die im Gebiet enthaltenden Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen

§      der Symptomatologie und funktionellen Bedeutung von Altersveränderungen sowie Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters

§      Geriatrisch diagnostischen Verfahren zur Erfassung organbezogener und übergreifende motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen

§      Vorbeugung und Erkennung sowie Stadieneinteilung, Indikationsstellung und prognostische Einschätzung konservativer und invasiver Therapiemaßnahmen geriatrischer Syndrome, einschließlich Indikationsstellung sowie ggf. Durchführung interventioneller Therapieformen wie:

- Gebrechlichkeit
- lokomotorische Probleme und Stürze
- verzögerte Remobilität/Immobilität
- metabolische Instabilität einschließlich des Delirs
- Inkontinenz
- Dekubitus
- kognitiv-neuropsychologische Störungen einschließlich Depression und Demenz

§     der Durchführung des geriatrischen Assessments einschließlich Testungen der Hirnleistungsfähigkeit und Untersuchungen des Verhaltens und der emotionellen Befindlichkeit mit Hilfe von Schätzskalen

§      der geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen einschließlich der Erstellung interdisziplinärer Therapiepläne und der Verlaufskontrolle

§      den speziellen pharmakodynamischen Besonderheiten und der Dosierung von

Arzneimitteln, Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen unter besonderer Berücksichtigung von Compliance und der Medikamentenhandhabung im höheren Lebensalter

§      der altersadäquaten Ernährung und Diätetik

§      physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen

§      Reintegrationsmaßnahmen und Nutzung externer Hilfen und sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung unter Berücksichtigung von Multimorbidität und körperlich-seelischen Wechselwirkungen

§      der Hygieneberatung

§      der Anleitung eines interdisziplinären therapeutischen Teams

§      dem gezielten Einsatz von Akuttherapie und (Früh-)Rehabilitation unter Berücksichtigung ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgungsangebote und der qualifizierten
Überleitung

§      der Beratung bezüglich sozialmedizinischer, pflege- und betreuungsrechtlicher Fragestellungen sowie besonderer Aspekte der Heil- und Hilfsmittelverordnung

§      der Durchführung geriatrischer Konsile einschließlich Screening, geriatrischen Assessment und Festlegung eines vorläufigen Therapieziels

§      der Planung und Durchführung von strukturierten (Akut-)Diagnostik einschließlich geriatrischen Assessment bei Patienten mit:

Sturzkrankheit
Hemiplegiesyndrom
Hirnleistungsstörung einschließlich der Differentialdiagnostik Delir, Depression und Demenz
Inkontinenz
protrahierter Remobilisation
Tumorerkrankungen und nicht malignen Begleiterkrankungen
geriatrietypischen Syndromen und / oder chronischen Schmerzen

Begründung:

Bereits seit 1992 besteht die Geriatrie als fakultative Weiterbildung. In der Krankenhausstatistik von 1999 stellt die Geriatrie nach Kardiologie und Gastroenterologie den betten- und patiententechnisch drittgrößten Schwerpunkt in Deutschland dar (Statistisches Bundesamt 1999, aufgestellte Betten im Krankenhaus: Kardiologie 15.378, Gastroenterologie 10.400, Geriatrie 9.082). International ist die Geriatrie unbestritten ein anerkannter Schwerpunkt der Inneren Medizin mit in der Regel dreijähriger Weiterbildung. Aufgrund der demographischen Veränderungen und der Veränderung des Gesundheitswesens ist ein altersmedizinischer Schwerpunkt der Inneren Medizin in Deutschland zwingend erforderlich. Da an den Universitäten Pflichtvorlesungen und Pflichtseminare in den einzelnen Fachgebieten überwiegend nur für Schwerpunkte abgehalten werden, ist es daher auch für die studentische Ausbildung sehr wichtig, daß die Geriatrie Schwerpunkt der Inneren Medizin wird.

Eine angemessene stationäre Versorgung der ständig zunehmenden älteren Bevölkerung ist nur mit einem Schwerpunkt Geriatrie der Inneren Medizin und entsprechend weitergebildeten Ärzten in entsprechenden Fachabteilungen erreichbar.

Nur mit einem Schwerpunkt Geriatrie der Inneren Medizin besteht die Möglichkeit, daß die in Weiterbildung befindlichen Allgemeinmediziner-/innen die Möglichkeit haben, in ihrem normalen Curriculum geriatrische Weiterbildungsinhalte zu erwerben. Auch in Zukunft wird die ambulante Behandlung geriatrischer Patienten durch allgemeinärztliche Kollegen-/innen sichergestellt werden müssen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.