BESCHLUSSANTRAG II – 48
Von: Dr.
Lange
als
Delegierter der Ärztekammer Nordrhein
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Antrag:
in der
Musterweiterbildungsordnung 2003 wird unter der Ziffer 12.2 als weiterer
Schwerpunkt der Inneren Medizin die Geriatrie aufgeführt
12.2
Facharzt / Fachärztin für Innere Medizin und Schwerpunkt Geriatrie
(Internist
und Geriater / Internistin und Geriaterin)
Weiterbildungsziel:
Ziel
der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen
Innere Medizin und Geriatrie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten
und Weiterbildungsinhalte einschließlich der
gemeinsamen Inhalte für die im Gebiet enthaltenen
Facharzt-Schwerpunkkompetenzen.
Weiterbildungszeit:
72
Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1, davon
- 36 Monate in der stationären internistischen
Patientenversorgung
und
- 36 Monate Weiterbildung im Schwerpunkt Geriatrie, davon
-
6 Monate
internistische Intensivmedizin können bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich
geleistet
werden
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb
von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
§ den
gemeinsamen Inhalten für die im Gebiet enthaltenden Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen
§ der
Symptomatologie und funktionellen Bedeutung von Altersveränderungen sowie
Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters
§ Geriatrisch
diagnostischen Verfahren zur Erfassung organbezogener und übergreifende
motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen
§ Vorbeugung und
Erkennung sowie Stadieneinteilung, Indikationsstellung und prognostische
Einschätzung konservativer und invasiver Therapiemaßnahmen geriatrischer
Syndrome, einschließlich Indikationsstellung sowie ggf. Durchführung
interventioneller Therapieformen wie:
-
Gebrechlichkeit
- lokomotorische Probleme und Stürze
-
verzögerte Remobilität/Immobilität
-
metabolische Instabilität einschließlich des Delirs
-
Inkontinenz
-
Dekubitus
-
kognitiv-neuropsychologische Störungen einschließlich Depression und Demenz
§ der
Durchführung des geriatrischen Assessments einschließlich Testungen der
Hirnleistungsfähigkeit und Untersuchungen des Verhaltens und der emotionellen
Befindlichkeit mit Hilfe von Schätzskalen
§ der
geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen einschließlich
der Erstellung interdisziplinärer Therapiepläne und der Verlaufskontrolle
§ den speziellen
pharmakodynamischen Besonderheiten und der Dosierung von
Arzneimitteln, Medikamenteninteraktionen
bei
Mehrfachverordnungen unter besonderer Berücksichtigung von Compliance und der
Medikamentenhandhabung im höheren Lebensalter
§ der
altersadäquaten Ernährung und Diätetik
§ physio- und
ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen
§ Reintegrationsmaßnahmen
und Nutzung externer Hilfen und sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung
unter Berücksichtigung von Multimorbidität und körperlich-seelischen
Wechselwirkungen
§
der
Hygieneberatung
§ der Anleitung
eines interdisziplinären therapeutischen Teams
§ dem gezielten
Einsatz von Akuttherapie und (Früh-)Rehabilitation unter Berücksichtigung
ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgungsangebote und der qualifizierten
Überleitung
§
der Beratung
bezüglich sozialmedizinischer, pflege- und betreuungsrechtlicher
Fragestellungen sowie besonderer Aspekte der Heil- und Hilfsmittelverordnung
§ der
Durchführung geriatrischer Konsile einschließlich Screening, geriatrischen
Assessment und Festlegung eines vorläufigen Therapieziels
§
der Planung
und Durchführung von strukturierten (Akut-)Diagnostik einschließlich
geriatrischen Assessment bei Patienten mit:
Sturzkrankheit
Hemiplegiesyndrom
Hirnleistungsstörung
einschließlich der Differentialdiagnostik Delir, Depression und Demenz
Inkontinenz
protrahierter
Remobilisation
Tumorerkrankungen
und nicht malignen Begleiterkrankungen
geriatrietypischen
Syndromen und / oder chronischen Schmerzen
Begründung:
Bereits
seit 1992 besteht die Geriatrie als fakultative Weiterbildung. In der Krankenhausstatistik
von 1999 stellt die Geriatrie nach Kardiologie und Gastroenterologie den
betten- und patiententechnisch drittgrößten Schwerpunkt in Deutschland dar
(Statistisches Bundesamt 1999, aufgestellte Betten im Krankenhaus: Kardiologie
15.378, Gastroenterologie 10.400, Geriatrie 9.082). International ist die
Geriatrie unbestritten ein anerkannter Schwerpunkt der Inneren Medizin mit in
der Regel dreijähriger Weiterbildung. Aufgrund der demographischen
Veränderungen und der Veränderung des Gesundheitswesens ist ein
altersmedizinischer Schwerpunkt der Inneren Medizin in Deutschland zwingend
erforderlich. Da an den Universitäten Pflichtvorlesungen und Pflichtseminare in
den einzelnen Fachgebieten überwiegend nur für Schwerpunkte abgehalten werden,
ist es daher auch für die studentische Ausbildung sehr wichtig, daß die Geriatrie
Schwerpunkt der Inneren Medizin wird.
Eine
angemessene stationäre Versorgung der ständig zunehmenden älteren Bevölkerung
ist nur mit einem Schwerpunkt Geriatrie der Inneren Medizin und entsprechend
weitergebildeten Ärzten in entsprechenden Fachabteilungen erreichbar.
Nur
mit einem Schwerpunkt Geriatrie der Inneren Medizin besteht die Möglichkeit,
daß die in Weiterbildung befindlichen Allgemeinmediziner-/innen die Möglichkeit
haben, in ihrem normalen Curriculum geriatrische Weiterbildungsinhalte zu
erwerben. Auch in Zukunft wird die ambulante Behandlung geriatrischer Patienten
durch allgemeinärztliche Kollegen-/innen sichergestellt werden müssen.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |