Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 54

Von:              Dr. Piltz und Dr. Windau

als Delegierte der Ärztekammer Berlin und Sächsischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der Ärztetag geht davon aus, dass die zukünftige internistisch-allgemeinmedizinische Basisversorgung in der Klinik sowohl von Fachärzten/-innen für Innere und Allgemeinmedizin als auch von Schwerpunktinternisten/-innen wahrgenommen wird.

Er stimmt daher dem (Muster-)Weiterbildungsordnungs-Entwurf des „Facharztes/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin)“ unter der Maßgabe zu, dass diese Weiterbildung auch zur klinischen Tätigkeit in der Basisversorgung qualifiziert. Der Vorstand der Bundesärztekammer wird beauftragt, dafür ausreichende Qualifikationsmöglichkeiten vorzusehen.“.

Begründung:

Es gibt Verlautbarungen aus dem Vorstand der Bundesärztekammer, dass die klinisch-internistische Basisversorgung ausschließlich von Schwerpunktärzten der Inneren Medizin wahrgenommen werden soll.

ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN
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