Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 58

Von:              Frau Prof. Dr. Braun, Dr. Hoffert und Prof. Dr. Mau

als Delegierte der Ärztekammer Berlin

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im Rahmen der 60-monatigen Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin sind sechs Monate Chirurgie und/oder Orthopädie obligat abzuleisten.

Begründung:

Die Betreuungsanlässe in der Hausarztpraxis sind vielgestaltig und umfangreich. Ca. 20 % der Gesundheitsstörungen und Erkrankungen, mit denen sich Patienten an den Hausarzt wenden, erfordern Qualifikationen im chirurgischen und/oder orthopädischen Gebiet. Eine nur fakultative Weiterbildung in diesem Gebiet birgt sowohl die Gefahr in adäquater Versorgung als auch die Möglichkeit einer Kostensteigerung im GW aufgrund der Zunahme frühzeitiger Überweisungen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.