BESCHLUSSANTRAG II
– 58
Von: Frau
Prof. Dr. Braun, Dr. Hoffert
und Prof. Dr. Mau
als
Delegierte der Ärztekammer Berlin
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Im
Rahmen der 60-monatigen Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin
sind sechs Monate Chirurgie und/oder Orthopädie obligat abzuleisten.
Begründung:
Die
Betreuungsanlässe in der Hausarztpraxis sind vielgestaltig und umfangreich. Ca.
20 % der Gesundheitsstörungen und Erkrankungen, mit denen sich Patienten
an den Hausarzt wenden, erfordern Qualifikationen im chirurgischen und/oder
orthopädischen Gebiet. Eine nur fakultative Weiterbildung in diesem Gebiet
birgt sowohl die Gefahr in adäquater Versorgung als auch die Möglichkeit einer
Kostensteigerung im GW aufgrund der Zunahme frühzeitiger Überweisungen.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |