BESCHLUSSANTRAG II – 63
Von: Frau
Dr. Lux
als
Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Voraussetzung
zum Erwerb der Weiterbildung soll die Facharztanerkennung im Gebiet Innere- und
Allgemeinmedizin sein.
ENTSCHEIDUNG : ABGELEHNT |