Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II - 67

Von:              Frau Dr. Berendes

als Delegierte der Ärztekammer Westfalen-Lippe

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Bei den Allgemeinen Bestimmungen für die Abschnitte B und C wird unter

„1. – den psychosozialen, umweltbedingten ...“

der Begriff „geschlechtsspezifisch“ eingefügt.

Begründung:

Die geschlechtsspezifische Erfassung, Beurteilung und Behandlung von Erkrankungen ist ein durchgängiges Qualitätsmerkmal in der Medizin.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.