Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 68

Von:              Dr. Hoppe-Seyler

als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

In der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 wird die allgemeine internistische Facharztkompetenz getrennt von den Schwerpunkten verankert und mit einer Facharztprüfung abgeschlossen.

Begründung:

33 leitende Internisten aus 22 Kliniken eines privaten Krankenhauskonzerns haben in einem offenen Brief an den Präsidenten des Deutschen Ärztetages um Beibehaltung des Facharztes für Innere Medizin mit allgemeiner Facharztkompetenz gebeten.

Folgende Gründe werden angeführt:

·         Die Einheit des Faches Innere Medizin ist durch die Aufgliederung in eine subspezialisierte Weiterbildung gefährdet.

·         Durch die Subspezialisierung ist die Weiterbildung in der allgemeinen Inneren Medizin in den Kliniken nicht mehr umfassend durchzuführen.

·         Eine Weiterbildungszeit von 36 Monaten ist für eine ausreichende Vermittlung der Weiterbildungsinhalte in Innerer Medizin zu gering; dies gilt vor allem für den vorgeschlagenen Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin.

·         In mittleren und kleineren Krankenhäusern ist der leitende Internist mit Schwerpunktbezeichnung juristisch nicht in der Lage, den vollen Umfang der Inneren Medizin zu vertreten. Gleiches gilt auch für die Erstellung von Weiterbildungszeugnissen.

·         In kleineren Krankenhausabteilungen wird die novellierte (Muster-)Weiterbildungsordnung zu einem Mangel an fachärztlicher Kompetenz führen

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.