BESCHLUSSANTRAG II
– 81
Von: Dr.
M. Schulze, Dr. Hohner
als
Delegierte der Landesärztekamme Baden-Württemberg
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Es soll heißen:
„6 Monate ‚Weiterbildung in Intensivmedizin oder
Anästhesiologie unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1.“
(Streichung:
Notfallaufnahme)
Begründung:
Die beschlossene Begriffserläuterung „Notfallmedizin“
gewährleistet keine Behandlung von „Notfallpatienten“, die für das
Weiterbildungsziel unbedingt erforderlich ist.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |