Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP II: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG II – 81

Von:              Dr. M. Schulze, Dr. Hohner

als Delegierte der Landesärztekamme Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Es soll heißen:

„6 Monate ‚Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1.“

(Streichung: Notfallaufnahme)

Begründung:

Die beschlossene Begriffserläuterung „Notfallmedizin“ gewährleistet keine Behandlung von „Notfallpatienten“, die für das Weiterbildungsziel unbedingt erforderlich ist.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.