BESCHLUSSANTRAG II – 86 Von: Dr.
Kaiser
als
Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Fachgebundene Röntgendiagnostik.
§
Weiterbildungszeit:
Folgende
Formulierung wird vorgeschlagen:
„18 Monate Röntgendiagnostik Skelett (bzw. 12 Monate
Thorax/12 Monate Verdauungstrakt und Gallenwege/12 Monate Harntrakt) bei einem
Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
-
6 Monate
Weiterbildung im stationären Bereich
-
es können bis
zu 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem für diese
Zusatz-Weiterbildung Befugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden.“
Im
Falle eines Weiterbildungsengpasses Radiologie kann die fachgebundene Röntgendiagnostik
durch Rücksprache mit den Radiologen und Festlegung der Weiterbildungsinhalte
und vorhergehender Vereinbarung mit der Ärztekammer auch von
Teilgebiets-Radiologen vermittelt werden.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |