BESCHLUSSANTRAG II
– 89
Von: Dr.
Linden
als
Delegierter der Ärztekammer Westfalen-Lippe
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Begründung:
Die
verpflichtende Weiterbildungszeit von 18 Monaten in einer
palliativmedizinischen Einrichtung
- es bestehen z. Zt. in Deutschland 70 stationäre und 30 ambulante
Einrichtungen - bedeuten einen Flaschenhals und damit ein Hemmnis zur dringend
notwendigen Implementierung der Palliativmedizin.
Die
Zusatzweiterbildung sollte auch berufsbegleitend in Seminaren curriculär
erworben werden können.
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN |