Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP IV: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-)Berufsordnung

BESCHLUSSANTRAG IV – 12

Von:              Dr. Metke, Dr. Fabian, Dr. Benk, Frau Hentschke, Prof.Dr. Hettenbach

als Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

In § 26, 4. Spiegelstrich, soll der neu vorgelegte Zusatz wie nachfolgend geändert werden:

„...; darüber hinaus für einen Zeitraum von 24 Monaten, wenn eine nicht mehr als 50%ige Berufstätigkeit im entsprechenden Versorgungssegment wahrgenommen wird, soweit nicht der jeweilige andere Elternteil die Versorgung des Kindes gewährleistet.“

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.