Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG V – 29

Von:              Frau Schlang

als Delegierte der Landesärztekammer Hessen

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der 106. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die medizinische Notwendigkeit der individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen) intensiv zu prüfen. Patienten, deren Verbänden und den Verbraucherschutzorganisationen stehen Informationen zur Verfügung, die die mangelnde medizinische Notwendigkeit der IGEL-Leistungen untermauern.

Begründung:

Die medizinisch notwendigen Leistungen werden durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nach wie vor abgedeckt. Die sogenannten IGEL-Leistungen bringen den ärztlichen Beruf bei den Patientinnen und Patienten in ein fragwürdiges Licht. Dem Grunde nach ist es in keiner Weise zu verstehen, dass Anbieter von IGEL-Leistungen nicht zumindest hinsichtlich dieser Einnahmen der Gewerbesteuer unterliegen. Das Anbieten von IGEL-Leistungen widerspricht somit dem Inhalt der Bundesärzteordnung, die festlegt, dass der ärztliche Beruf kein Gewerbe ist.

ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG
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