BESCHLUSSANTRAG V – 29 Von: Frau
Schlang
als
Delegierte der Landesärztekammer Hessen
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der 106. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der
Bundesärztekammer auf, die medizinische Notwendigkeit der individuellen
Gesundheitsleistungen (IGEL-Leistungen) intensiv zu prüfen. Patienten, deren
Verbänden und den Verbraucherschutzorganisationen stehen Informationen zur
Verfügung, die die mangelnde medizinische Notwendigkeit der IGEL-Leistungen
untermauern.
Begründung:
Die
medizinisch notwendigen Leistungen werden durch den Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung nach wie vor abgedeckt. Die sogenannten
IGEL-Leistungen bringen den ärztlichen Beruf bei den Patientinnen und Patienten
in ein fragwürdiges Licht. Dem Grunde nach ist es in keiner Weise zu verstehen,
dass Anbieter von IGEL-Leistungen nicht zumindest hinsichtlich dieser Einnahmen
der Gewerbesteuer unterliegen. Das Anbieten von IGEL-Leistungen widerspricht
somit dem Inhalt der Bundesärzteordnung, die festlegt, dass der ärztliche Beruf
kein Gewerbe ist.
ENTSCHEIDUNG: NICHTBEFASSUNG |