Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 36

Von:              Dr. Munte, Dr. Hoppenthaller und Frau Dr. Pfaffinger

als Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:

Der deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, in dem Gesundheitssystem­modernisierungsgesetz (GMG) eindeutig zu regeln, dass das tradierte Kollektivvertragssystem und das im Gesetzentwurf vorgesehene Einzelvertragssystem für die fachärztliche Versorgung gleichberechtigt nebeneinander stehen und Fachärzte die Möglichkeit haben, wahlweise an den Systemen teilzunehmen. Dies bedeutet, dass auch neu niedergelassene Fachärzte die Möglichkeit haben müssen, sich im Rahmen einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für das Kollektivvertragssystem zu entscheiden und Fachärzte die Möglichkeit haben müssen, aus dem Einzelvertragssystem ins Kollektivvertragssystem zurückzuwechseln.

Begründung:

Wenn schon die Einführung des Einzelvertragssystems mit der Implementierung wettbewerblicher Strukturen in die fachärztliche Leistungserbringung begründet wird, dann muss der Wettbewerb auch für alle Beteiligten fair ausgestaltet werden.

Zumindest muss das kollektivvertragliche System in der fachärztlichen Versorgung solange eine faire Chance haben, bis das Einzelvertragssystem unter Beweis gestellt nachgewiesen hat, dass es in der Lage ist, für die Patienten eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Versorgung mit ambulanten fachärztlichen Leistungen zu gewährleisten, und dass dieses neue System gegenüber dem bisherigen bewährten Versorgungskonzept überhaupt Vorteile bietet.

ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN
© 2003, Bundesärztekammer.