ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V – 36
Von: Dr.
Munte, Dr. Hoppenthaller und
Frau Dr. Pfaffinger
als
Delegierte der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, in dem
Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) eindeutig zu regeln, dass das
tradierte Kollektivvertragssystem und das im Gesetzentwurf vorgesehene
Einzelvertragssystem für die fachärztliche Versorgung gleichberechtigt
nebeneinander stehen und Fachärzte die Möglichkeit haben, wahlweise an den
Systemen teilzunehmen. Dies bedeutet, dass auch neu niedergelassene Fachärzte
die Möglichkeit haben müssen, sich im Rahmen einer Zulassung zur
vertragsärztlichen Versorgung für das Kollektivvertragssystem zu entscheiden
und Fachärzte die Möglichkeit haben müssen, aus dem Einzelvertragssystem ins
Kollektivvertragssystem zurückzuwechseln.
Begründung:
Wenn schon die Einführung des Einzelvertragssystems mit
der Implementierung wettbewerblicher Strukturen in die fachärztliche
Leistungserbringung begründet wird, dann muss der Wettbewerb auch für alle
Beteiligten fair ausgestaltet werden.
Zumindest
muss das kollektivvertragliche System in der fachärztlichen Versorgung solange
eine faire Chance haben, bis das Einzelvertragssystem unter Beweis gestellt
nachgewiesen hat, dass es in der Lage ist, für die Patienten eine qualitativ
hochwertige und zuverlässige Versorgung mit ambulanten fachärztlichen
Leistungen zu gewährleisten, und dass dieses neue System gegenüber dem
bisherigen bewährten Versorgungskonzept überhaupt Vorteile bietet.
ENTSCHEIDUNG: ZURÜCKGEZOGEN |