BESCHLUSSANTRAG V – 38
Von: Dr.
Ikonomidis
als
Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der
106. Deutsche Ärztetag möge darüber befinden, ob er bereit ist den Leitantrag
des Vorstands der Bundesärztekammer bei dem 105. Deutschen Ärztetag betreffend
die Entwicklungsfähigkeit der GKV abschließend zu behandeln und zu bescheiden.
Wenn
ja, so möge der 106. Deutsche Ärztetag beschließen, die GKV ist nicht echt
reform- bzw. entwicklungsfähig und man möge die GKV privatisieren (2.
Alternative des Leitantrags des Präsidiums der Bundesärztekammer auf dem 105.
Deutschen Ärztetag).
Begründung:
Ohne
einen solchen grundsätzlichen Beschluss treten wir nur auf der Stelle. Wir
dürfen uns nicht mehr in einer Abwehr beschränken sondern endlich ein Mal
konkrete Forderungen artikulieren, welche in der Ärzteschaft konsensfähig sind
und diese konkreten Forderungen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln
bis zu ihrer Realisierung mit Nachdruck verteidigen. Es macht überhaut keinen
Sinn auf ewig über die Probleme des Gesundheitswesens ohne gewisse Konsequenz
und Zielstrebigkeit zu diskutieren und der Politik mit dem für uns typischen
voreilenden Gehorsam zu weichen!
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |