BESCHLUSSANTRAG V – 56
Von: Frau
Dr. Schulenberg
als
Delegierte der Landesärztekammer Baden-Württemberg
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Die
Weiterbildung soll in weniger als 50% in Teilzeit abgeleistet werden können – auf
Antrag.
Begründung:
Wenn
Teilzeit-Weiterbildung in Arbeitszeitmodellen abgeleistet wird, die
gewährleisten, dass die Arbeitsabläufe der 24 h-Betreuung in der Klinik erlernt
werden, und die Weiterbildungsinhalte erfüllt werden, gibt es kein Argument
gegen eine Weiterbildung, die in weniger als 50% Teilzeit abgeleistet wird.
Dies könnte die Problematik des Ärztemangels entzerren.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |