BESCHLUSSANTRAG V – 67
Von: Dr.
Fabian
als
Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der
nächste Deutsche Ärztetag möge sich mit der Geschäftsordnung befassen und hier
speziell den § 11 zur Straffung des Sitzungsverlaufs verändern.
Begründung:
Die
derzeitige liberale Handhabung der Antragseinreichung führt teilweise zu nicht
nachvollziehbaren Entscheidungen, weil die Zeit für eine tiefgreifende und ggf.
juristische Befassung nicht vorhanden ist.
Eine
Neufassung des § 11 könnte enthalten:
„Anträge
zu einem TOP müssen 24 Stunden vor Beginn der sich damit befassenden Sitzung an
die Delegierten verteilt worden sein. Änderungsanträge müssen zu Sitzungsbeginn
vorliegen.“
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |