Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

BESCHLUSSANTRAG V – 67

Von:              Dr. Fabian

als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der nächste Deutsche Ärztetag möge sich mit der Geschäftsordnung befassen und hier speziell den § 11 zur Straffung des Sitzungsverlaufs verändern.

Begründung:

Die derzeitige liberale Handhabung der Antragseinreichung führt teilweise zu nicht nachvollziehbaren Entscheidungen, weil die Zeit für eine tiefgreifende und ggf. juristische Befassung nicht vorhanden ist.

Eine Neufassung des § 11 könnte enthalten:

„Anträge zu einem TOP müssen 24 Stunden vor Beginn der sich damit befassenden Sitzung an die Delegierten verteilt worden sein. Änderungsanträge müssen zu Sitzungsbeginn vorliegen.“

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.