BESCHLUSSANTRAG VIII – 2
Von: Dr.
Calles
als
Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Der Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand der
Bundesärztekammer, einen Hilfs- und Katastrophenfonds einzurichten. Die
Verfügungsvollmacht darüber soll beim Vorstand der Bundesärztekammer liegen,
wobei Stimmengewichtung entsprechend der Abstimmung am Deutschen Ärztetag über
den Haushalt für die Präsidenten gelten soll.
Begründung:
Wie die Flutkatastrophe im vergangenen Jahr wieder
eindrucksvoll zeigte, treten immer wieder Situationen auf, in denen sich die
deutsche Ärzteschaft in der Verantwortung sieht, länderübergreifend von
Katastrophen betroffenen Kollegen schnell und unbürokratisch helfen zu wollen
und zu können.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |