BESCHLUSSANTRAG VIII – 3
Von: Dr.
Calles
als
Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Bei
der Finanzierung der Berlin-Planung der Bundesärztekammer war bei der Beschlussfassung
durch den Deutschen Ärztetag im Jahr 2000 von Projektkosten in Höhe von
21.985.000,00 Euro ausgegangen worden. Aufgrund des Erwerbs einer strategischen
Raumreserve sowie wegen Folgekosten, die nach Vereinbarung eines Festpreises
aufgetreten sind, liegen die Projektkosten bereits jetzt bei rund 25.300.000,00
Euro. Dies bedeutet eine Steigerung in Höhe von 15%.
Die
Mehrkosten werden in voller Höhe von den Landesärztekammern gezahlt!
Die
Finanzierung über die Rücklage der Bundesärztekammer, die aus den Gewinnen des
Deutschen Ärzte-Verlages gespeist werden, verschleiert dies zunächst, ändert
aber nichts an der obigen Feststellung.
Im übrigen ist ein so gestaltetes Finanzgebaren mit dem für
die Kammern geltenden
Haushaltsrecht nicht vereinbar.
Die
Bundesärztekammer wird aufgefordert, den vorgegebenen Finanzrahmen strikt einzuhalten.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |