Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VIII: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2003/2004
(01.07.2003 - 30.06.2004)

BESCHLUSSANTRAG VIII – 3

Von:              Dr. Calles

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Bei der Finanzierung der Berlin-Planung der Bundesärztekammer war bei der Beschlussfassung durch den Deutschen Ärztetag im Jahr 2000 von Projektkosten in Höhe von 21.985.000,00 Euro ausgegangen worden. Aufgrund des Erwerbs einer strategischen Raumreserve sowie wegen Folgekosten, die nach Vereinbarung eines Festpreises aufgetreten sind, liegen die Projektkosten bereits jetzt bei rund 25.300.000,00 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung in Höhe von 15%.

Die Mehrkosten werden in voller Höhe von den Landesärztekammern gezahlt!

Die Finanzierung über die Rücklage der Bundesärztekammer, die aus den Gewinnen des Deutschen Ärzte-Verlages gespeist werden, verschleiert dies zunächst, ändert aber nichts an der obigen Feststellung.

Im übrigen ist ein so gestaltetes Finanzgebaren mit dem für die Kammern geltenden Haushaltsrecht nicht vereinbar.

Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, den vorgegebenen Finanzrahmen strikt einzuhalten.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.