BESCHLUSSANTRAG VIII – 4
Von: Dr.
Calles
als
Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER
DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Die
Bayerische Landesärztekammer lehnt den Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr
2003/2004 ab. Im Vorstand der Bundesärztekammer wurde der Haushaltsvoranschlag
gegen das Votum der Bayerischen Landesärztekammer angenommen.
In
der Hauptversammlung (Deutscher Ärztetag) stimmen die Delegierten einer
Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer über
die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile,
die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstands ab. Der
Stimmführer hat dabei so viele Stimmen wie die Zahl der seiner Ärztekammer
zustehenden Abgeordneten. Der Antrag, auch im Vorstand der Bundesärztekammer
eine den demokratischen Grundsätzen etwas näher kommende Stimmengewichtung
einzuführen, wurde vom 103. Deutschen Ärztetag durch „Nichtbefassung“ abgelehnt.
Der
105. Deutsche Ärztetag überwies den Antrag, im Haushaltsjahr 2003/2004 einen
Haushaltsvoranschlag mit einer zeitgemäßen, situationsangepassten
Ausgabensteigerung für die Landesärztekammern von höchstens 2,5 bis 3,5%
vorzulegen, an den Vorstand der Bundesärztekammer.
Die
Haushalte der Bundesärztekammer zeigen folgende Steigerungen:
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1997
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1998
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1999
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2000
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2001
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2002
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2003
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2004
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Haushaltsvolumen |
5,00 %
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3,48 %
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4,94 %
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3,56 %
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6,67 %
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5,51 %
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4,85 %
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4,38 %
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Beitragssteigerung |
5,63 %
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2,97 %
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3,42 %
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4,60 %
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7,80 %
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3,87 %
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3,56 %
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3,60 %
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Anstieg der
Personalstellen |
2,0
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2,0
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3,0
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0
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4,0
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1,5
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4,0
|
3,0
|
In
der augenblicklichen gesundheitspolitischen Situation der Ärzteschaft mit
politisch vorgegebenen Nullrunden ist eine weitergehende Steigerung bezüglich
der Beiträge der Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts
mit Pflichtmitgliedschaft der Kollegen nicht vertretbar.
Eine
wesentliche Änderung der gesamtwirtschaftlichen Vorgaben ist in den nächsten Jahren
nicht zu erwarten. Im vorgelegten Haushaltsentwurf ist eine Mehrung der
Personalstellen vorgesehen, die bezogen auf ein gesamtes Haushaltsjahr, zu
Kostensteigerungen mit einer deutlich über 3,5% liegenden Steigerungsrate
führen. Im Hinblick auf die Verpflichtung der Landesärztekammern zur
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Mitteleinsatzes kann deshalb diesem
Haushaltsansatz nicht zugestimmt werden.
Für
den Fall der Zustimmung zum Haushaltsentwurf durch den Deutschen Ärztetag sind
die bayerischen Abgeordneten zum Deutschen Ärztetag der Auffassung, dass im
Jahre 2004 konsequenterweise die Entlastung des Vorstandes der
Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2003/2004 versagt werden muss.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT |