Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP VIII: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2003/2004
(01.07.2003 - 30.06.2004)

BESCHLUSSANTRAG VIII – 4

Von:              Dr. Calles

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Die Bayerische Landesärztekammer lehnt den Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2003/2004 ab. Im Vorstand der Bundesärztekammer wurde der Haushaltsvoranschlag gegen das Votum der Bayerischen Landesärztekammer angenommen.

In der Hauptversammlung (Deutscher Ärztetag) stimmen die Delegierten einer Landesärzte­kammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstands ab. Der Stimmführer hat dabei so viele Stimmen wie die Zahl der seiner Ärztekammer zustehenden Abgeordneten. Der Antrag, auch im Vorstand der Bundesärztekammer eine den demokratischen Grundsätzen etwas näher kommende Stimmengewichtung einzuführen, wurde vom 103. Deutschen Ärztetag durch „Nichtbefassung“ abgelehnt.

Der 105. Deutsche Ärztetag überwies den Antrag, im Haushaltsjahr 2003/2004 einen Haushaltsvoranschlag mit einer zeitgemäßen, situationsangepassten Ausgabensteigerung für die Landesärztekammern von höchstens 2,5 bis 3,5% vorzulegen, an den Vorstand der Bundesärztekammer.

Die Haushalte der Bundesärztekammer zeigen folgende Steigerungen:

 

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

 

Haushaltsvolumen

5,00 %

3,48 %

4,94 %

3,56 %

6,67 %

5,51 %

4,85 %

4,38 %

Beitragssteigerung

5,63 %

2,97 %

3,42 %

4,60 %

7,80 %

3,87 %

3,56 %

3,60 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anstieg der Personalstellen

2,0

2,0

3,0

0

4,0

1,5

4,0

3,0

In der augenblicklichen gesundheitspolitischen Situation der Ärzteschaft mit politisch vorgegebenen Nullrunden ist eine weitergehende Steigerung bezüglich der Beiträge der Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft der Kollegen nicht vertretbar.

Eine wesentliche Änderung der gesamtwirtschaftlichen Vorgaben ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Im vorgelegten Haushaltsentwurf ist eine Mehrung der Personalstellen vorgesehen, die bezogen auf ein gesamtes Haushaltsjahr, zu Kostensteigerungen mit einer deutlich über 3,5% liegenden Steigerungsrate führen. Im Hinblick auf die Verpflichtung der Landesärztekammern zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Mitteleinsatzes kann deshalb diesem Haushaltsansatz nicht zugestimmt werden.

Für den Fall der Zustimmung zum Haushaltsentwurf durch den Deutschen Ärztetag sind die bayerischen Abgeordneten zum Deutschen Ärztetag der Auffassung, dass im Jahre 2004 konsequenterweise die Entlastung des Vorstandes der Bundesärztekammer für das Geschäftsjahr 2003/2004 versagt werden muss.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
© 2003, Bundesärztekammer.