Eröffnungsveranstaltung

Dienstag, 18. Mai 2004, 10.00 Uhr

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Auf Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer, der auf dem Deutschen Ärztetag zu verkünden ist, werden jährlich mit der Paracelsus-Medaille Ärztinnen und Ärzte ausgezeichnet, die sich durch erfolgreiche berufsständische Arbeit, vorbildliche ärztliche Haltung oder hervorragende wissenschaftliche Leistungen besondere Verdienste um das Ansehen der Ärzteschaft erworben haben.

Der Vorstand der Bundesärztekammer beschloss im Dezember 2003, auf dem 107. Deutschen Ärztetag mit der Paracelsus-Medaille auszuzeichnen: Herrn Professor Dr. med. Dr. h. c. Gert Carstensen, Frau Dr. med. Ingrid Hasselblatt-Diedrich, Herrn Professor Dr. med. Wolfgang Mangold und Herrn Dr. med. Klaus Springfeld. Ich bitte die vier auszuzeichnenden Persönlichkeiten auf die Bühne.

(Beifall)

Die Verleihungsurkunden haben folgenden Wortlaut:

Der Vorstand der Bundesärztekammer verleiht kraft dieser Urkunde dem um die deutsche Ärzteschaft hoch verdienten Gert Carstensen in Mülheim a. d. Ruhr, Professor Dr. med. Dr. h. c., Facharzt für Chirurgie, Zusatzbezeichnung Gefäßchirurgie, die Paracelsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft.

Die deutschen Ärztinnen und Ärzte ehren in Gert Carstensen einen Arzt, der sich in mehr als 30 Jahren seines Berufslebens um die medizinische Versorgung der Patienten, um die Wissenschaft, die Forschung und Lehre und vor allem durch seine außergewöhnlich engagierte Tätigkeit auf dem Gebiet der Behandlungsfehlerbegutachtung, um das Gesundheitswesen, die ärztliche Selbstverwaltung und um das Gemeinwohl in der Bundesrepublik Deutschland besonders verdient gemacht hat.

Gert Carstensen wurde am 11. April 1922 in Mellen/Westfalen geboren. Nach dem Besuch des Ratsgymnasiums in Osnabrück (1932 bis 1940) und der Ablegung der Reifeprüfung wurde er zum Kriegsdienst einberufen. Nach Kriegsende studierte er von 1945 bis 1949 Medizin an der Georg-August-Universität Göttingen. Daran schloss sich seine Weiterbildung zum Chirurgen in Göttingen an, ab 1952 an der Universität Madrid und zuletzt unter Prof. Dr. med. Dr. jur. h. c. Werner Wachsmuth an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Er erhielt die Anerkennung als Facharzt für Chirurgie mit der Zusatzbezeichnung Gefäßchirurgie. Dort habilitierte sich Gert Carstensen 1966 für das Fach Chirurgie und wurde zum Privatdozenten ernannt. Von 1962 bis 1987 war er Chefarzt der Chirurgischen Klinik des
Evangelischen Krankenhauses in Mülheim an der Ruhr. 1966 wurde er zum außerplanmäßigen Professor an der Universität Düsseldorf ernannt.

Auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie hat Gert Carstensen insbesondere auf die Entwicklung der Wiederherstellung der arteriellen Strombahn praktisch-operativ und wissenschaftlich Einfluss genommen und überregionale Bedeutung und Anerkennung erlangt. Ab 1969 war Gert Carstensen Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e. V., 1975 wurde er zum Präsidenten dieser Fachgesellschaft gewählt. Er ist Mitglied der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina und Ehrenmitglied der Vereinigung Niederrheinisch-Westfälischer Chirurgen e. V., der Türkischen, der Österreichischen und Deutschen Chirurgengesellschaft sowie der Van Swieten Gesellschaft in Wien. 1982 ist er zum Vorsitzenden der Vereinigung Niederrheinisch-Westfälischer Chirurgen e. V. gewählt worden.

Seit Mitte der Siebzigerjahre spezialisierte und engagierte sich Gert Carstensen auf dem Gebiet des Medizinschadensrechts, dessen Entwicklung er wesentlich mitbeeinflusst hat. Bereits bei ihrer Gründung wurde er vom Vorstand der Ärztekammer Nordrhein als ehrenamtliches Mitglied für das Fachgebiet Chirurgie in die am 1. Dezember 1975 neu errichtete Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein berufen. Diesem Gremium gehörte er über 28 Jahre – bis zum 30. November 2003 – an.

Gert Carstensen hat sich in besonderer Weise um den Aufbau der Kommissionsarbeit in ihrer Gründungsphase große Verdienste erworben. Als Mitglied der Gesamtkommission, die in dem zweistufigen nordrheinischen Begutachtungsverfahren über die von den Verfahrensbeteiligten gegen gutachtliche Erstbescheide erhobenen Einwendungen entscheidet, hat er an mehreren Tausend Entscheidungen verantwortlich mitgewirkt.

Gert Carstensen hat darüber hinaus maßgebliche Impulse für das Zustandekommen einer dauerhaften und fruchtbaren Kooperation von Ärzten und Juristen auf dem Gebiet des Medizin(schadens)-Rechts gegeben. Bereits in den Siebzigerjahren, als die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch von der Überzeugung getragen war, dass sich zu viele medizinische Sachverständige von einer falsch verstandenen Kollegialität leiten ließen, gab er den Richtern des für Arzthaftungssachen zuständigen 6. Zivilsenats in der von ihm geleiteten Klinik Gelegenheit, den ärztlichen Berufsalltag kennen zu lernen. Wie seine Tätigkeit als Referent bei der Deutschen Richterakademie waren diese Symposien nicht nur für die Fortbildung der auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätigen Richter sehr wertvoll, sondern haben auch zu einer Verbesserung des Klimas und der Verständigung zwischen Juristen und Ärzten entscheidend beigetragen.

Diesem Zweck dient bis heute auch der von Gert Carstensen mitbegründete Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ bei der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Düsseldorf, dessen Präsidium er viele Jahre angehörte. In den Gremien der AWMF treffen sich Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen und Arztrechtler zweimal jährlich zum Meinungs- und Gedankenaustausch.

Im medizinrechtlichen Schrifttum ist Gert Carstensen mit einer Vielzahl von Publikationen auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts hervorgetreten. Neben dem Themenkreis „Ärztlicher Behandlungsfehler“ haben ihn dabei vor allem Fragen der Aufklärung des Patienten beschäftigt. Mit seinen Beiträgen – auch als Referent bei zahlreichen wissenschaftlichen Kongressen und Symposien im In- und Ausland – hat Gert Carstensen zu den Grundlagen und Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht Wesentliches beigetragen, insbesondere zum Verständnis rechtlicher Aspekte in der Medizin. Neben seiner gutachterlichen Tätigkeit in der Gutachterkommission wurde Gert Carstensen sehr häufig bundesweit von Gerichten und Staatsanwaltschaften als Sachverständiger herangezogen.

Für seine Verdienste ist Gert Carstensen bereits vielfach geehrt worden. Er erhielt unter anderem die Werner-Körte-Medaille in Gold der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e. V. und das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Von der Freien Universität Berlin (Fachbereich Humanmedizin) wurde ihm 1997 die Würde eines Doktors der Medizin ehrenhalber verliehen.

Durch seine vielfältigen und erfolgreichen Aktivitäten auf dem Gebiet des Medizinschadensrechts hat Gert Carstensen der Arbeit der Gutachterkommission und damit der Idee einer außergerichtlichen Beilegung von Arzthaftungsstreitigkeiten durch unabhängige Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung besondere Geltung und Anerkennung verschafft. Er hat in geradezu bahnbrechender Weise zu einem neuen Verständnis des medizinischen Sachverständigen beigetragen und die Entwicklung des Arzthaftungsrechts ganz wesentlich mit beeinflusst.

Gert Carstensen hat sich durch seinen unermüdlichen engagierten Einsatz, seine vorbildliche Haltung als Arzt, Wissenschaftler und Hochschullehrer, als medizinischer Sachverständiger und Berater sowie als Wegbereiter des Medizinschadensrechts und Mitglied einer Gutachterkommission um die ärztliche Versorgung, die Verbesserung des Patienten-Arzt-Verhältnisses, das Gesundheitswesen, die ärztliche Selbstverwaltung und um das Gemeinwohl in der Bundesrepublik Deutschland in hervorragender Weise verdient gemacht.

107. Deutscher Ärztetag in Bremen, 18. Mai 2004, Vorstand der Bundesärztekammer, Präsident

(Beifall)

Der Vorstand der Bundesärztekammer verleiht kraft dieser Urkunde der um die deutsche Ärzteschaft hoch verdienten Ingrid Hasselblatt-Diedrich in Frankfurt am Main, Dr. med., Fachärztin für Chirurgie, die Paracelsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft.

Die deutschen Ärztinnen und Ärzte ehren in Ingrid Hasselblatt-Diedrich eine Ärztin, die sich in 35 Jahren ihres Berufslebens um die medizinische Versorgung der Patienten, die ärztliche Selbstverwaltung in Verbänden und ärztlichen Körperschaften auf internationaler, regionaler, Landes- und Bundesebene, insbesondere um den Hartmannbund (Verband der Ärzte Deutschlands e. V.), um die ärztliche Versorgung, um die Fort- und Weiterbildung, um das Gesundheitswesen und um das Gemeinwohl in der Bundesrepublik Deutschland außerordentlich verdient gemacht hat.

Ingrid Hasselblatt wurde am 17. August 1940 in Frankfurt/Main als Tochter der Kauffrau Elisabeth und Dr. rer. pol. Ottomar Hasselblatt geboren. Die Zeit während des Zweiten Weltkrieges verbrachte sie in Oberstdorf. Nach der Grundschule besuchte sie das Schiller-Gymnasium in Frankfurt/Main, wo sie im März 1960 die Reifeprüfung ablegte. Nach dem Abitur studierte sie in Frankfurt und München, zunächst parallel Musik und Medizin. Wegen der Unzulässigkeit eines Parallelstudiums setzte sie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main das Studium der Humanmedizin fort, das sie 1967 mit dem Staatsexamen abschloss. Bereits während des Medizinstudiums reifte ihr Wunsch, Chirurgin zu werden – in einer Zeit vieler Widerstände und großer Skepsis.

Am 1. März 1967 begann Ingrid Hasselblatt ihre berufliche Tätigkeit als Medizinalassistentin in der Abteilung Chirurgie des Krankenhauses Sachsenhausen zu Frankfurt/Main. Zwei Vorbilder bestärkten sie, eine chirurgische Weiterbildung anzustreben: Privatdozentin Dr. med. Charlotte Mahler, Chefärztin der Abteilung Chirurgie am Bürgerhospital in Frankfurt/Main, und Prof. Dr. med. Walter Bandi, Chirurg in Interlaken/Schweiz. Dort lernte sie bei einer Hospitation (1964) Techniken der Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthese kennen. Während ihrer Weiterbildungszeit absolvierte sie eine zweieinhalbjährige Tätigkeit am Anatomischen Institut der Universität Frankfurt/Main (Direktor: Prof. Dr. med. Dietrich Starck). Sie wurde 1968 mit der Dissertation zum Thema: „Erfolgreiche Operationen bei Doppel-Missbildungen“ zum Dr. med. promoviert; Doktorvater war Prof. Dr. med. Wolfgang Weber, Oberarzt an der Chirurgischen Klinik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/Main. Die Approbation als Ärztin erhielt Ingrid Hasselblatt im Mai 1969. 1967 absolvierte sie das Examen für ausländische Medizinstudenten (ECFMG) in den USA.

Während ihrer Weiterbildungsstationen arbeitete sie als Medizinalassistentin auf den Stationen Diabetologie in der Frauenklinik der Universität Frankfurt/Main unter dem damaligen Direktor Prof. Dr. med. Otto Käser. Schwerpunkte während dieser Zeit waren die Endokrinologie und Innere Medizin bei Prof. Dr. med. Werner Siede und bei Prof. Dr. med. Hans-K. Breddin die Blutgerinnung.

In der Chirurgischen Abteilung am Bürgerhospital, Frankfurt/Main, unter Leitung von Prof. Dr. med. Günther Vetter arbeitete Ingrid Hasselblatt ab 1969 in der Allgemein- und Kinderchirurgie. Während dieser Zeit wurden frühzeitig ihre Weiterbildung und praktischen Fertigkeiten in der Viszeral- und Unfallchirurgie sowie der Kinderchirurgie, der Plastischen Chirurgie einschließlich bei Kindern mit Missbildungen gefördert. Im Juni 1974 erhielt Ingrid Hasselblatt die Anerkennung als Fachärztin für Chirurgie.

Ihr besonderes Interesse und Engagement galt der Endoskopie. Sie wirkte als Referentin und bei Publikationen mit, unter anderem bei Prof. Dr. med. Bernd Christoph Manegold (Mannheim) mit einer Arbeit „Über den Stellenwert der Endoskopie in einer Chirurgischen Klinik“ (1979). In dieser Zeit wurde die Technik der Endoskopie noch entwickelt und hauptsächlich von Gastroenterologen durchgeführt. Gerade dieses Engagement außerhalb der klassischen Chirurgie hatte einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Magen-Darm-Chirurgie in der Klinik und damit auf die Position von Ingrid Hasselblatt als Funktionsoberärztin.

Sie wurde 1983 zur Oberärztin der Chirurgie am Bürgerhospital ernannt. Während dieser Berufsstation entstanden wissenschaftliche Arbeiten über Tumormarker bei Patienten mit Colon- und Mammakarzinom. In ihre Zeit als Oberärztin fiel 1985 ein Chefarztwechsel. Prof. Dr. med. Robert A. Wahl, bisher Marburg, übernahm die Leitung der Abteilung mit Schwerpunkt Endokrine Chirurgie. Die Abteilung wurde neben dem bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt zu einem Zentrum für Schilddrüsenoperationen ausgebaut. Das Bürgerhospital blieb als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Frankfurt/Main in den studentischen Unterricht einbezogen und die chirurgische Abteilung blieb zur vollen Weiterbildung ermächtigt.

1987 ist Ingrid Hasselblatt zur Chefärztin der Chirurgischen Abteilung am Diakonie-Krankenhaus in einem damals noch weithin unbekannten kollegialen Chefarztsystem berufen worden. Sie übernahm die Chefarztfunktion im Schwerpunkt Allgemeinchirurgie, während ihr Chefarztkollege, Dr. med. Mihailo Krakovic, für den Schwerpunkt Unfallchirurgie verantwortlich war. Aufgrund der Qualifikation und der gegenseitigen Abstimmung beider Chefärzte leiteten sie kollegial die Klinik und waren gemeinsam für die Weiterbildung verantwortlich. Im Fall der Abwesenheit war die qualifizierte Vertretung gesichert. Das Sachsenhausener Modell war beispielgebend für Team-Chefarzt-Modelle, die allerdings bisher zu keiner Massenbewegung wurden.

Neben ihrer beruflichen Tätigkeit am Städtischen Krankenhaus Sachsenhausen hat sich Ingrid Hasselblatt ehrenamtlich in vielen Ausschüssen, Gremien, Körperschaften und Verbänden engagiert und zur Gestaltung der Sozial- und Gesundheitspolitik, zur Vertretung von Ärztinnen und Ärzten in nationalen und internationalen Gremien und zur Sicherung einer guten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung beigetragen. Zwölf Jahre lang gehörte sie dem Betriebsrat des Bürgerhospitals an. Nach ihrem Eintritt in den Hartmannbund 1967 wurde Ingrid Hasselblatt bereits 1973 in den Geschäftsführenden Landesvorstand des Hartmannbundes in Hessen gewählt. Seit 1985 ist sie deren Landesvorsitzende. 1974 wurde sie in den Vorstand des Bundesverbandes des Hartmannbundes gewählt. Ihre Wahl zur stellvertretenden Bundesvorsitzenden wurde 1981, 1985, 1989 und 1993 durch Wiederwahl bestätigt. Während ihrer Tätigkeit im Vorstand des Hartmannbundes (Bundesverband) hat sie den Krebsnachsorgekongress in Bad Neuenahr mitorganisiert, als Referentin teilgenommen und ihn später selbst geleitet. Der Vorstand der Bundesärztekammer ehrte sie für ihr Engagement in der ärztlichen Fortbildung mit der Verleihung der Ernst-von-Bergmann-Plakette (1995).

1974 wurde sie Mitglied des Präsidiums des Deutschen Ärztetages. Seit 1980 war sie Delegierte der Landesärztekammer Hessen bei deren Kammerversammlungen und von 1978 bis 2000 Delegierte zu den Deutschen Ärztetagen. Sie gehörte von 1980 bis 2000 dem Präsidium der Landesärztekammer Hessen an. Sie zeichnete sich stets als sehr sachkundige engagierte Interessenwahrerin der Berufskolleginnen und -kollegen und als kampferprobte Debattenrednerin, als engagierte Verfechterin des kooperativen Belegarztwesens und moderner Klinikführungsstrukturen und als eine „Anwältin“ der jüngeren Ärztegeneration aus.

In einer Zeit, als die Emanzipation noch nicht „in“ war, hat sie sich immer wieder mit Nachdruck für die Belange von Ärztinnen eingesetzt. In dieser Zeit war sie für das Referat „Ärztinnen“ der Landesärztekammer Hessen tätig. Seit 1981 war sie Mitglied der Delegation der Bundesärztekammer bei den Generalversammlungen der World Medical Association (WMA). In verschiedenen Ausschüssen und Ständigen Konferenzen der Bundesärztekammer arbeitete sie als Sachverständige mit, so im Krankenhausausschuss, in den Ausschüssen Qualitätssicherung, Gebührenordnung, Prävention, Rehabilitation, Notfall-, Katastrophenmedizin und im Ausschuss Gutachterkommissionen/Schlichtungsstellen. Sie hat mit Sachverstand und Augenmaß wesentliche Beiträge zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und zur existenziellen Sicherung der ärztlichen Berufsausübung geleistet. Dabei ließ sie sich von hoher Verantwortungsbereitschaft und der Wahrung ethischer Grundsätze leiten.

Das besondere Interesse von Ingrid Hasselblatt galt nicht nur Fragen der Weiter- und Fortbildung in der Chirurgie und im Schwerpunkt Onkologie, sondern auch den Patientenrechten und dem medizinischen Datenschutz und seit 1976 der Sterbebegleitung sowie der Hospizbewegung. Sie nahm an der Gremienarbeit der Landesregierung teil und engagierte sich in Fernsehveranstaltungen über Fragen der Grenzgebiete der Medizin. Ihr Engagement in medizinethischen Fragen unterstrich Ingrid Hasselblatt in Publikationen zum Themenkreis Organtransplantation und in der Teilnahme an Anhörungsverfahren zur damaligen Gesetzgebung zur Organtransplantation und zur Schaffung eines Organspendeausweises. Auch in Bundestagsausschüssen in Bonn wurde sie als Sachverständige von Parteien benannt. 1984 nahm sie an einer viel beachteten Fernseh-Live-Sendung unter Beteiligung von Dr. med. Julius Hackethal teil, in der über die Gabe von Zyankali als aktive Sterbehilfe debattiert wurde.

Ingrid Hasselblatt ist seit 2000 Schriftführerin der Bad Nauheimer Gespräche der Landesärztekammer Hessen und organisierte und leitete Foren zu gesundheitspolitischen Themen. Im Vorstand der Hessischen Krebsgesellschaft e. V. wirkt sie seit 1994 mit. Für die Friedrich-Thieding-Stiftung des Hartmannbundes war sie viele Jahre als Referentin in Seminaren tätig.

Obwohl parteilos, hat sich Ingrid Hasselblatt auch politisch engagiert. So war sie von 1983 bis 1987 Mitglied des Bundesfachausschusses für Gesundheit der CDU auf Bundesebene. Darüber hinaus ist sie bis heute Mitglied des gesundheitspolitischen Ausschusses der CDU in Hessen.

Am 1. April 2001 trat Ingrid Hasselblatt-Diedrich in den Ruhestand, ohne ihr ehrenamtliches und berufspolitisches Engagement, vor allem im Hartmannbund, und ihr Interesse an der Gesundheitspolitik zurückzuschrauben – ganz im Gegenteil.

Ingrid Hasselblatt-Diedrich hat sich durch ihren langjährigen engagierten Einsatz für Ärztinnen und Ärzte, ihre aktive und sachkundige Mitarbeit in zahlreichen ärztlichen Organisationen, Verbänden und Körperschaften, durch ihre uneigennützige vorbildliche Haltung als Chirurgin und Chefärztin, Politikberaterin und Berufspolitikerin um die ärztliche Versorgung der Patienten, die Aus-, Weiter- und Fortbildung, die Chirurgie und Onkologie sowie die Krebsnachsorge, die Gesundheitspolitik und um die Selbstverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland in hervorragender Weise verdient gemacht.

107. Deutscher Ärztetag in Bremen, 18. Mai 2004, Vorstand der Bundesärztekammer, Präsident

(Beifall)

Der Vorstand der Bundesärztekammer verleiht kraft dieser Urkunde dem um die deutsche Ärzteschaft hoch verdienten Wolfgang Mangold in Eningen unter Achalm, Prof. Dr. med., Facharzt für Allgemeinmedizin, die Paracelsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft.

Die deutschen Ärztinnen und Ärzte ehren in Wolfgang Mangold einen Arzt, der sich mehr als 35 Jahre seines aktiven Berufslebens als praktischer Arzt, Berufspolitiker, akademischer Lehrer und Wissenschaftler sowie als Pionier der Allgemeinmedizin durch seine engagierte Tätigkeit in politischen und berufspolitischen Gremien, seine ehrenamtliche Tätigkeit in ärztlichen Berufsverbänden und Körperschaften auf örtlicher, regionaler, Landes- und Bundesebene um die ärztliche Versorgung, die Aus-, Weiter- und Fortbildung, die Hochschulmedizin, die Reform des Medizinstudiums, das Gesundheitswesen und um das Gemeinwohl der Bundesrepublik Deutschland besonders verdient gemacht hat.

Wolfgang Mangold, am 26. November 1931 in Regensburg als Sohn eines Landarztes im Bayerischen Wald geboren, siedelte bereits 1934 mit seinen Eltern nach Eningen unter Achalm, Kreis Reutlingen, über, wo sein Vater eine Kassenarztpraxis betrieb. Er verbrachte seine Jugendzeit in Eningen. Nach seiner Grundschul- und Gymnasialzeit in Eningen und in Reutlingen, wo er 1951 das Abitur ablegte, begann er 1951 an der Medizinischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen das Medizinstudium. Ein Semester nach dem Physikum wechselte er an die Universitäten München und Innsbruck. Das medizinische Staatsexamen absolvierte er im Juli 1957 an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im selben Monat wurde er mit seiner Dissertation zum Thema „Die Erstickung und ihre Bekämpfung in der modernen medizinischen Literatur“ zum Dr. med. promoviert (Doktorvater war Prof. Dr. med. Karl Mündnich, Direktor der HNO-Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität München).

Wolfgang Mangold begann im September 1957 seine Weiterbildung als Medizinalassistent, zunächst am Katharinenhospital in Stuttgart, dann weitere zehn Monate an der Inneren Abteilung des Krankenhauses vom Roten Kreuz in Stuttgart-Bad Cannstatt. Danach war er vier Monate in der Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie am Kreiskrankenhaus Reutlingen ärztlich tätig. Die Approbation als Arzt wurde ihm am 31. August 1959 erteilt. Während seiner Assistenzarzttätigkeit in Stuttgart von 1959 bis 1962 war er hauptsächlich in Abteilungen für Kinderheilkunde und Innere Medizin tätig, mit einem Weiterbildungsschwerpunkt in diesen Fachgebieten.

Wolfgang Mangold beendete seine Medizinalassistentenzeit an der Kinderklinik des Olgahospitals in Stuttgart, wo er vor allem mit unspezifischen Säuglings- und Kinderkrankheiten sowie mit Infektionskrankheiten befasst war. Im Juli 1962 ließ sich Mangold als Praktischer Arzt in Eningen unter Achalm nieder, wo er 35 Jahre lang bis 1997 zunächst als Praktischer Arzt, später als Allgemeinarzt und zuletzt in einer fachübergreifenden, drei Ärzte umfassenden Gemeinschaftspraxis ärztlich tätig war. Seit 1976 betreute er betriebsärztlich von Eningen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von drei Unternehmen der Region.

In die erste Dekade seiner ärztlichen Tätigkeit als niedergelassener Arzt fällt auch der Beginn seiner politischen und berufspolitischen Tätigkeiten. So wurde er mit einer hohen Stimmenzahl für die Wahlperiode von 1969 bis 1973 in den Kreistag des Landkreises Reutlingen gewählt und wirkte dort als Parteiloser in der CDU-Fraktion mit. Am Ende der Legislaturperiode – 1973 – gab er diese politische Tätigkeit wieder auf, um sich danach intensiv in der ärztlichen Berufspolitik, in ärztlichen Verbänden und Körperschaften, zu engagieren. Er wurde 1969 erstmals in die Delegiertenversammlung des damaligen Berufsverbandes der praktischen Ärzte Deutschlands (BPA), Landesverband Baden-Württemberg e. V., Stuttgart, gewählt, in dem er viele Jahre als Mitglied aktiv war.

Nach Erlangung der Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin im Jahr 1970 wurde Wolfgang Mangold im selben Jahr zum stellvertretenden Mitglied der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Tübingen, gewählt. Bereits damals galt sein besonderes Interesse und Engagement der Entwicklung der Allgemeinmedizin. Schon nach einer Wahlperiode wurde er in Südwürttemberg zum Mitglied der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg gewählt. Er wirkte im Weiterbildungs- und Fortbildungsausschuss der Bezirksärztekammer von Anfang an mit.

Wolfgang Mangold wurde 1972 erstmals zum Mitglied der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Südwürttemberg gewählt. Er gehörte diesem Gremium bis 1996 an. Im Jahr 1987 verstärkte Wolfgang Mangold seine berufspolitischen Aktivitäten erneut; er wurde als Mitglied in den Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg gewählt, ein Amt, das er bis Frühjahr 2003 innehatte. 1991 ist er von den Ärztinnen und Ärzten in Südwürttemberg erstmals zum Präsidenten der Bezirksärztekammer Südwürttemberg gewählt worden. Zugleich wurde er Mitglied im Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg und Delegierter zu Deutschen Ärztetagen. Auf Landesebene übernahm er den Vorsitz des Ausschusses „Medizinische Ausbildung und Hochschule“ sowie der Arbeitsgruppen „Lehrpraxen“ und „Allgemeinmedizin“ und den stellvertretenden Vorsitz im Ausschuss „Prävention, Sozial- und Arbeitsmedizin“. Auf Bundesebene wirkte er in den Fachausschüssen der Bundesärztekammer mit, so war er unter anderem Mitglied in der Ständigen Konferenz „Ausbildung zum Arzt/Hochschulen und Medizinische Fakultäten“ und stellvertretendes außerordentliches Mitglied des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung. Außerdem war er Mitglied im Vorstand der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin.

Neben seinen vielfältigen berufspolitischen Aktivitäten in Baden-Württemberg und auf Bundesebene war Prof. Dr. med. Wolfgang Mangold insbesondere in der Allgemeinmedizin engagiert. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass das Fach weiterentwickelt und an den Medizinischen Hochschulen und Universitäten in Deutschland auch wissenschaftlich etabliert wurde. Bereits 1974 nahm er aktiv an den Seminaren der Lehrbeauftragten für Allgemeinmedizin an den Universitäten teil, die unter Leitung von Prof. Dr. med. Siegfried Häussler, Stuttgart, zunächst in Berlin, später in München und in Stuttgart durchgeführt wurden. Parallel zu seiner Tätigkeit in seiner großen Landarztpraxis übernahm er einen Lehrauftrag für Allgemeinmedizin, geleitet durch Prof. Dr. med. Kurt Schiffner, an der Universität Tübingen. 1979 erhielt er aufgrund seines Engagements und seiner Pionierleistungen einen Lehrauftrag für Allgemeinmedizin an der Tübinger Universität, nachdem durch die Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte der „Kurs zur Einführung in Fragen der allgemeinärztlichen Praxis“ in die Ausbildung zum Arzt aufgenommen wurde. Mit großem Elan und Überzeugungskraft förderte Wolfgang Mangold den Aufbau des Lehrbereichs Allgemeinmedizin an der Universität Tübingen. Dabei konnte er noch nicht auf eine intakte Organisationsstruktur und einen bestallten Lehrkörper zurückgreifen. Ab 1982 lag die Verantwortung der Ausbildung in Allgemeinmedizin an der Universität Tübingen ganz auf den Schultern von Wolfgang Mangold, als der damalige erste Lehrbeauftragte für Allgemeinmedizin an der Tübinger Universität, Prof. Kurt Schiffner, starb. Seiner Energie, seiner Beharrungskraft, seinem unermüdlichen Einsatz und seinen intensiven Gesprächen mit Repräsentanten der Fakultät, der Klinikumsverwaltung, der Universitätsverwaltung und den zuständigen Fachministerien, vor allem dem Wissenschafts- und Sozialministerium, ist es zu verdanken, dass die Universität Tübingen 1993 mit Prof. Dr. Wolfgang Mangold und zwei weiteren Allgemeinärzten Werkverträge abschloss, die einen curricular organisierten Ausbildungs- und Lehrbetrieb im Fachgebiet Allgemeinmedizin an der Universität Tübingen garantierten. Zum Honorarprofessor für Allgemeinmedizin an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen wurde Wolfgang Mangold im Jahr 1984 bestellt. In demselben Jahr erfolgte seine Einsetzung als Leiter des neu geschaffenen, auch räumlich installierten Lehrbereichs Allgemeinmedizin durch die Fakultät.

Neben seiner ärztlich-beruflichen Tätigkeit, seinem Engagement in Körperschaften, Verbänden und an der Universität war sein Sachverstand auch in der Vertreterversammlung der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Tübingen gefragt, deren Mitglied er 1993 wurde. Im April 1994 wählte ihn die Vertreterversammlung zum Mitglied des Verwaltungsrates der Versorgungsanstalt in Tübingen. Auch in diesem Ehrenamt übernahm er als Mandatsträger Verantwortung und vertrat die Interessen seiner ärztlichen Berufskolleginnen und -kollegen. Mit seinem Engagement in der Versorgungsanstalt trug er auch dazu bei, dass die Alterssicherung der akademischen Heilberufe im ärztlichen Versorgungswerk gewährleistet war und ist.

Seinem Elan, dem nie nachlassenden Engagement und seiner großen menschlichen Hinwendung gelang es nicht nur, als Landarzt im kleinen Eningen unter Achalm die Patientenversorgung sicherzustellen, sondern auch die Ausbildung der Medizinstudenten zu verbessern und somit die Fort- und Weiterbildung von Generationen junger Ärztinnen und Ärzte zu beeinflussen. Die Lebensleistungen von Wolfgang Mangold zeugen davon, dass er sich nicht mit einem oder zwei Nebenämtern neben seiner ärztlichen Tätigkeit begnügte, sondern – schöpfend aus seiner tiefen humanistischen Gesinnung und Bildung – die gewachsenen Strukturen fortentwickelte und modernisierte. Sein Verdienst ist es, dass die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 1995 in Kraft getreten ist, landesweit erfolgreich umgesetzt werden konnte. Auf seine Initiative und seine Vorleistungen aufbauend, wurde an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen ein Lehrbereich für Allgemeinmedizin eingerichtet, an dem als akademische Lehrer berufserfahrene Allgemeinärzte tätig sind, die das Fach Allgemeinmedizin in Lehre, Wissenschaft und Forschung vertreten.

Wolfgang Mangold hat sich durch seinen unermüdlichen Einsatz für die Ärztinnen und Ärzte, als Arzt und durch seine vorbildliche Haltung als aktiver Berufspolitiker, als Hochschullehrer und als Pionier der wissenschaftlichen Allgemeinmedizin um die ärztliche Versorgung der Patienten, die Aus-, Weiter- und Fortbildung, die Wissenschaft, die Allgemeinmedizin, die Gesundheitspolitik und die Selbstverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland in hervorragender Weise verdient gemacht.

107. Deutscher Ärztetag in Bremen, 18. Mai 2004, Vorstand der Bundesärztekammer, Präsident

(Beifall)

Der Vorstand der Bundesärztekammer verleiht kraft dieser Urkunde dem um die deutsche Ärzteschaft hoch verdienten Klaus Springfeld in Schwerin, Dr. med., Facharzt für Allgemeinmedizin, die Paracelsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft.

Die deutschen Ärztinnen und Ärzte ehren in Klaus Springfeld einen Arzt, der sich in mehr als 40 Jahren seiner beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit nicht nur mit großem Engagement, sondern vor allem mit ganzer Hingabe für die Allgemeinmedizin, für die Entwicklung eines eigenständigen allgemeinmedizinischen Fachgebietes und für die ärztliche Betreuung der Patientinnen und Patienten in seiner norddeutschen Heimat engagiert eingesetzt hat. Seine zahlreichen berufspolitischen und ehrenamtlichen Aufgaben übte er stets gleichzeitig und neben seiner Tätigkeit als Facharzt für Allgemeinmedizin und Chefarzt einer Poliklinik und später – nach der Wiedervereinigung Deutschlands – in einer freiberuflich geführten Arztpraxis aus.

Klaus Springfeld wurde am 21. Mai 1936 in Güstrow/Mecklenburg geboren. Die frühen Jahre seiner Kindheit verbrachte er in dieser mecklenburgischen Kleinstadt – von den Kriegsereignissen relativ unberührt. Er besuchte die Grund- und Oberschule und bestand 1955 das Abitur. Schon die Not der Nachkriegszeit, die schwere Erkrankung seiner Mutter und der frühe Tod des Vaters weckten in Klaus Springfeld Pflichtbewusstsein und die Neigung des Helfenmüssens. So war nach erfolgreicher Reifeprüfung an der John-Brinckman-Oberschule in Güstrow der Wunsch gereift, Medizin zu studieren. Er nahm 1955 sein Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock auf, das er 1960 mit dem medizinischen Staatsexamen erfolgreich abschloss. 1961 begann er seine Pflichtassistentenzeit an den Krankenanstalten und der Poliklinik Güstrow. Schon zu Beginn dieser Zeit hatte er das allgemein-praktische Jahr abgeleistet. 1960 erhielt er die Approbation als Arzt. Bereits damals wurde sein Interesse für die Allgemeinmedizin nachhaltig geprägt. Während seines Medizinstudiums begann er seine medizinische Dissertation zum Thema „Das rote Blutbild und der Serumwassergehalt bei Neugeborenen gesunder Mütter und Gestosen“ (Doktorvater war Prof. Dr. med. Helmut Kyank, der damalige Direktor der Universitäts-Frauenklinik Rostock).

Nach der Pflichtassistentenzeit arbeitete Klaus Springfeld bis 1963 an der Abteilung für Innere Medizin der Poliklinik der Krankenanstalten Güstrow und von 1963 bis 1966 am Pathologischen Institut in Schwerin unter der Leitung von Prof. Dr. med. Günter Möbius. Seine berufliche Tätigkeit am Pathologischen Institut in Schwerin mit mehr als 1.000 selbstständigen Obduktionen prägte sein medizinisch-wissenschaftliches Denken und war Grundlage für sein späteres praktisches Handeln und Arbeiten.

Weitere Stationen seiner allgemeinmedizinischen Weiterbildung waren das Bezirkskrankenhaus und die Bezirks-Poliklinik Schwerin. Die Weiterbildung wurde mit dem Facharztkolloquium 1968 abgeschlossen. Seine zwei „blauen Jahre“ als Schiffsarzt bei der Hochseefischerei und der Deutschen Seereederei, die ihn auch einmal rund um den Globus führten und zahlreiche Kontakte außerhalb der Grenzen der damaligen DDR ermöglichten, stärkten seine Zielstrebigkeit und Einsicht in die Notwendigkeit einer hoch stehenden guten medizinischen Versorgung.

Nach Schwerin zurückgekehrt, das infolge parteipolitischer Strukturierung nur noch Hauptstadt eines Verwaltungsbezirks war, begann für Klaus Springfeld die aufreibende Tätigkeit als Facharzt für Allgemeinmedizin, zunächst als Leitender Arzt im Stadtambulatorium Schwerin-Lankow und ab Eröffnung als Chefarzt der 1976 fertig gestellten Poliklinik Lankow, deren Konzeption wesentlich von ihm mitgeprägt wurde; von 1972 bis 1985 zugleich auch als stellvertretender Ärztlicher Direktor der gesamten Bezirkspoliklinik. Diese Leistungen machten ihn zum ständigen Mitarbeiter am Institut für Gesundheitsbauten des Ministeriums für Gesundheitswesen der DDR. Gleichzeitig war er 13 Jahre lang Vorsitzender der Be­zirksgesellschaft für Allgemeinmedizin und von 1972 bis 1990 Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft für Allgemeinmedizin der DDR und deren Schatzmeister.

Als Mitglied des Senats und Lehrbeauftragter für das Fach Allgemeinmedizin an der Akademie für Ärztliche Fortbildung der DDR (Berlin) oblagen Klaus Springfeld die wissenschaftliche und organisatorische Vorbereitung von Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongressen auf Bezirks- und Landesebene für Ärzte, wobei eigene Vorträge und Veröffentlichungen sich hauptsächlich auf den Fortbildungsbedarf, die individuelle Fortbildung des Facharztes für Allgemeinmedizin sowie die Analyse von Notarzteinsätzen und Fehldiagnosen bezogen. Dieses enorme Leistungsspektrum zu erbringen war dank der Geradlinigkeit von Springfeld ohne das allgemein übliche Zugeständnis einer Parteizugehörigkeit möglich. Die von ihm angestrebte Habilitation blieb ihm jedoch versagt.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands gehörte Klaus Springfeld zu den Gründungsmitgliedern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (Rostock). Von 1990 bis 1994 war er Vizepräsident dieser Ärztekammer. Er wurde stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsausschusses der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpom­mern, war von 1991 bis 1998 Mitglied der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin der Bundesärztekammer und hatte erfolgreich Einfluss auf die fünfjährige obligatorische Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin.

Neben seiner hausärztlichen Tätigkeit in der 1991 eingerichteten Praxis nahm er sich auch die Zeit, die allgemeinmedizinische Fortbildung zielstrebig voranzubringen. Bis 2000 war er Moderator der Kursweiterbildungen im Fach Allgemeinmedizin in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein), die von den Ärztekammern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam durchgeführt wurden.

Daneben war er als Sachverständiger ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Schwerin und Mitglied des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern tätig.

Mit Vollendung des 65. Lebensjahres gab Klaus Springfeld seine Tätigkeit auf und trat in den Ruhestand, nahm aber weiter engagiert seine ehrenamtlichen Aufgaben und Mandate in der Kassenärztlichen Vereinigung wahr.

Die großen vorbildlichen Leistungen in und für „sein“ Fachgebiet Allgemeinmedizin sind sowohl vor als auch nach der Wiedervereinigung Deutschlands mehrfach gewürdigt worden: 1974 mit der Ernennung zum Medizinalrat, 1983 mit der Ernst-Ludwig-Heim-Medaille der Gesellschaft für Allgemeinmedizin der DDR, 1998 mit der Ernst-von-Bergmann-Plakette der Bundesärztekammer und 2003 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Klaus Springfeld hat sich durch seinen vier Jahrzehnte währenden unermüdlichen Einsatz und seine vorbildliche Haltung als Arzt, Chefarzt, Berufspolitiker und akademischer Lehrer im Fach Allgemeinmedizin große und bleibende Verdienste um die ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern, um den Auf- und Ausbau einer funktionierenden ärztlichen Selbstverwaltung, die wissenschaftliche Lehre im Fach Allgemeinmedizin, um die Etablierung des Faches Allgemeinmedizin an den Universitäten und Hochschulen, um die Selbstverwaltung und das Gemeinwohl in der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht.

107. Deutscher Ärztetag in Bremen, 18. Mai 2004, Vorstand der Bundesärztekammer, Präsident

(Beifall)

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