Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der
Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Herr Kollege Mayer. Ich darf das gleich erklären, damit
das kein eigenes Thema wird. Ich habe bei einem Journalistengespräch
in Berlin den Journalisten zu erklären versucht, wie die Disease-Management-Programme
zustande gekommen sind, dass sie eine Erfindung aus den Vereinigten
Staaten von Amerika sind und dass die Disease-Management-Programme
dort Inhalt von Versicherungsverträgen sind, wodurch diese Versicherungen
miteinander konkurrieren, weil das Leistungspaket jeweils unterschiedlich
gestaltet ist. Beispielsweise gibt es für einen Diabetiker bei den
Versicherungen A, B und C Leistungspakete mit unterschiedlichen Volumina.
Entsprechend unterschiedlich sind auch die Prämien. Die Unternehmen
stehen hier im Wettbewerb miteinander. Das Disease-Management-Programm
ist praktisch der Wettbewerbsinhalt.
Dieses System der Disease-Management-Programme
wird sozusagen als Einheitsware nach Deutschland übertragen, die auch
noch durch eine staatliche Rechtsverordnung implementiert wird.
Dabei ist mir statt des Begriffs „Rechtsverordnungsmedizin“
das Wort „Reichseinheitsmedizin“ unterlaufen, weil jemand anders das
auch schon einmal gesagt hatte und sich das ein bisschen festgesetzt
hatte. Das war also etwas zwischen Versprecher und Freud. Ich habe
mich öffentlich dazu bekannt, dass mir das passiert ist. Ich finde
den Ausdruck auch wegen seiner leichten Anrüchigkeit nicht so besonders
gut und habe ihn deswegen öffentlich zurückgenommen. Aber „Rechtsverordnungsmedizin“
ist das, was genau stimmt. So müssen wir es bezeichnen, denn es ist
einfach die Wahrheit. Ich glaube, so sollten wir es ganz klar darstellen.
Jetzt hat Frau Berendes das Wort. Bitte schön. |