Dr. Zollner, Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte zum Antrag
I-3 sprechen. In ihm stehen viele wichtige Dinge, über die wir gar
nicht zu diskutieren brauchen. Im zweiten Absatz wird beklagt, dass
die paritätische Beitragszahlung weiter ausgehöhlt wird. Das ist leider
bereits heute so: Wer nicht arbeitet, erhält keinen Arbeitgeberbeitrag.
Bei mindestens der Hälfte der Bevölkerung erfolgt also keine paritätische
Beitragszahlung. Man muss überlegen, ob man statt des Begriffs „paritätische
Beitragszahlung“ beispielsweise von der „Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags“
spricht. Dann soll sich jeder so versichern, wie er es kann.
Die erste und die zweite Forderung auf Seite 2
des Antrags kann ich mittragen. Aber eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen
wäre die Einführung einer Bürgerzwangsversicherung, welche die Grünen
und Herr Müntefering wollen. Wir müssen darüber diskutieren, ob wir
das wollen. Ich will das nicht.
(Beifall)
Ich bevorzuge eine andere Versicherungsform, beispielsweise
eine Versicherungsprämie. Über deren Ausgestaltung kann man diskutieren.
Aber ich kann keinem Antrag zustimmen, wonach der Deutsche Ärztetag
die Bürgerzwangsversicherung fordert. Deshalb bitte ich darum, entweder
den Text des Antrags zu ändern oder den Antrag abzulehnen.
(Vereinzelt
Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. Das steht ja auch im Kontrast zum Antrag I-4 von Herrn
Thomas. Die beiden Anträge stellen eine echte Alternative dar. Weitere
Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Protestiert jemand,
dass er nicht berücksichtigt wurde? – Das ist nicht der Fall. – Jetzt
gibt es einen Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Pickerodt. Bitte
schön. |