Dr. Kühn, Baden-Württemberg:
Ich beantrage zu diesem Abschnitt Nichtbefassung. Begründung: Wir
sind kein Gremium, das sich selbst beschimpft. Ebenso sollten wir
uns nicht mit den ersten drei Absätzen auf Seite 2 befassen, denn
es ist Sache der Ärztinnen und Ärzte, Patienten zu behandeln, aber
nicht die Ressourcen einer Krankenversicherung zu bestimmen. Dazu
sind wir gar nicht sachkundig. Das ist Sache der Politiker.
Zugleich beantrage ich die Nichtbefassung mit den
Anträgen 4 und 8, weil es auch in diesen Anträgen um die Ressourcen
der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Da überschreiten wir unsere
Kompetenz, unsere Sachkunde. Um über solche Anträge befinden zu können,
müssten wir erst einmal ein Referat über die Möglichkeiten, die Folgen
und die Komplikationen der Bürgerversicherung, der Kopfpauschalen
usw. hören. Ich denke, wir sollten bei unserer Kompetenz bleiben.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Herr Kühn, ab den Worten „auf der Leistungsseite“ möchten Sie nicht
Nichtbefassung, sodass also darüber wieder abgestimmt werden soll?
Wie weit soll die Nichtbefassung reichen?
Dr. Kühn, Baden-Württemberg:
Mein Antrag auf Nichtbefassung bezieht sich auf den letzten Absatz
auf Seite 1 des Antrags 3 sowie auf die ersten fünf Zeilen auf Seite
2. Das andere habe ich, ehrlich gesagt, noch gar nicht begriffen.
(Heiterkeit)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
In Ordnung. – Gibt es eine Gegenrede zu dem Nichtbefassungsantrag?
– Formal. Wir kommen zum letzten Absatz auf Seite 1 des Antrags
3. Wer möchte sich mit diesem Absatz abstimmungsmäßig nicht befassen?
– Das sind sehr viele. Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich?
– Dann befassen wir uns damit nicht.
Zur Geschäftsordnung jetzt bitte Herr Peters.
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