Prof. Dr. Hettenbach,
Baden-Württemberg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor wenigen Wochen haben sich
die Chefärzte von Baden-Württemberg in Sindelfingen getroffen. Herr
Professor Gitsch aus Freiburg hat berichtet, dass man vonseiten der
Deutschen Krebsgesellschaft Überlegungen anstellt, dass nur noch diejenigen
Kliniken gynäkologische Karzinome operieren dürfen, die mindestens 100
Fälle im Jahr vorzuweisen haben, abzüglich der Mammakarzinome,
für die es andere Regelungen gibt. Wir haben uns gegenseitig angeschaut
und ich habe gesagt: Eine so hohe Zahl habe ich nicht, ich bin in einem
Krankenhaus der Schwerpunktversorgung. Der Kollege Erich Weiss
aus Böblingen hat gesagt: Auch ich habe diese Zahl nicht. Zum Schluss
haben wir festgestellt, dass wir alle nicht auf diese Zahl kommen.
Ich denke, es ist Zeit, dass wir uns auf den Weg
machen, weil hier schon eine Verselbstständigung irgendwelcher Organisationen
festzustellen ist. Für mich ist die Diskussion über Mindestmengen
eigenartig. Nehmen wir einmal folgenden Fall: Ein Oberarzt an einer
großen Klinik, der sehr erfahren ist, wird Chefarzt an einer kleineren
Klinik. Mit der Übernahme dieser neuen Position kann er plötzlich
angeblich nichts mehr, nur weil die Klinik, die er übernommen hat,
kleiner ist. Das ist völlig unlogisch; das kann ich nicht nachvollziehen.
(Beifall)
Nirgends sind Obduktionsstatistiken mit einbezogen.
Alles ist über den Daumen gepeilt. Das ist völlig unwissenschaftlich.
Man sollte sich schämen, solche Dinge überhaupt in die Öffentlichkeit
zu bringen. Da gibt es doch ganz andere Methoden!
(Beifall)
Diejenigen, die an den Hebeln sitzen, versuchen,
diejenigen, die dort nicht sitzen, fern zu halten. Es geht allein
um Claims, um sonst nichts.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank. – Als nächster Redner bitte Herr Stocksmeier aus Westfalen-Lippe.
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