Merchel, Westfalen-Lippe:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier eine
Menge über Mindestmengen gehört. Ich glaube, die meisten Kolleginnen
und Kollegen sind mit mir der Ansicht, dass das keine Lösung unserer
Probleme ist. Ich möchte auf einen Aspekt hinweisen, der mir bisher
ein bisschen zu kurz gekommen ist. Wenn es Zentren gibt, wenn nach Mindestmengen
gearbeitet wird, ist das nur möglich, wenn die Diagnose feststeht. Die
Frage ist: Wer macht die Diagnostik? Macht die weiter der Kollege draußen,
der Facharzt, der Hausarzt? Oder wird die Diagnostik im nächsten Schritt
genauso zentralisiert? Wir haben
eben gehört, dass für gynäkologische Karzinome Mindestmengen festgesetzt
werden, die kein Krankenhaus erreichen kann. Da stellt sich die Frage:
Wer macht die Diagnostik in diesen Fällen? Muss ich meine alten Patientinnen
weit weg in die Universitätsklinik schicken? Oder darf ich das hinterher
weiter tun?
Wenn die Diagnostik bei mir durchgeführt wurde,
stellt sich die Frage: Wird sie vom Krankenhaus akzeptiert? Wenn die
Diagnostik stimmt und die Patientin behandelt wurde: Was ist mit der
Nachsorge und der Nachbetreuung? Macht die das Zentrum oder macht
die der niedergelassene Kollege weiter? Wie sind die Absprachen, wie
ist die Kommunikation?
Das alles ist so wenig durchdacht, dass ich meine,
wir sollten uns ganz klar gegen eine politische Einmischung zur Wehr
setzen.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Vielen Dank, Herr Merchel. – Jetzt bitte Herr
Lob aus Bayern. |