TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Ungemach, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag III-2. Die Antragsteller wollen durchaus eine zeitgemäße Berufsordnung schaffen, die Regelungen für eine Erleichterung der beruflichen Kooperationen trifft. Natürlich ist auch uns klar, dass die Diskussion im Vorfeld zeitlich knapp war. Selbstverständlich ist eine eingehende Diskussion notwendig. Man muss abwarten, ob man es heute schafft oder nicht.

Ganz konkret haben wir Befürchtungen, dass mit der schnellen Veränderung der Berufsordnung Kartellbildungen ermöglicht werden und der ärztliche Nachwuchs eher behindert wird. Ich gebe zu, dass dies nur Befürchtungen sind. Wenn sie jemand vom Tisch bringen kann, soll er dies tun. Derzeit sind die Befürchtungen vorhanden. Deswegen sind wir der Auffassung, dass der Antrag des Vorstandes in zwei Punkten zu verändern ist. Die eine Änderung betrifft § 17 Abs. 1. Die Worte „und zugelassener medizinischer Versorgungszentren“ sollen eingefügt werden. Im Übrigen wollen auch wir, dass, wie Herr Kunze es vorgetragen hat, § 19 Abs. 2 gestrichen wird. Dabei geht es um die Beschäftigung angestellter Praxisärzte. Wir sind der Auffassung, dass ein Facharzt als Praxisinhaber die für ihn fachgebietsfremde ärztliche Leistung eben nicht durch einen angestellten Facharzt eines anderen Fachgebiets erbringen sollte.

(Beifall)

Er sollte in der Tat, wie Herr Kunze es gesagt hat, kein Erfüllungsgehilfe des anderen sein. Auch hier ist unseres Erachtens der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung zu beachten.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank, Herr Ungemach. – Der nächste Redner ist Herr Lob aus Bayern.

© 2004, Bundesärztekammer.