TOP III: Novellierung einzelner Vorschriften der (Muster-) Berufsordnung

Tag 2: Mittwoch, 19. Mai 2004 Nachmittagssitzung

Dr. Potthoff, Nordrhein:

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier sind Worte gefallen, die man nicht immer nur gern hört. So habe ich mir beispielsweise „Knechte von Praxisinhabern“ notiert. Ich denke, auf dieser Basis sollten wir nicht diskutieren. Die Frage, ob es gute oder schlechte Knechtschaften gibt, will ich nicht vertiefen. Es ist der Ärzteschaft auch nicht unbedingt fremd, angestellt zu sein.

In Bezug auf die Juristen ist schon genug gesagt worden.

Gestern wurde bereits die Frage gestellt – das möchte ich jetzt etwas vertiefen –, ob wir überhaupt für das, was wir hier in Anträgen formulieren, zuständig sind. Sie erinnern sich an Fragen der Finanzierung und Ähnliches. Im Gegensatz zum gestrigen Thema haben wir es hier mit einer Thematik zu tun, die unser ureigenstes Interesse berührt und für die ausschließlich wir zuständig sind. Da ist zu hinterfragen: An wen richtet sich die Berufsordnung? Warum gibt es eine Berufsordnung? Was wollen wir damit eigentlich erreichen? In welcher Relation stehen diese Normen zu dem, was wir draußen tun müssen? Wir haben ja auch eine Beziehung zur Welt ansonsten.

Man muss feststellen, dass wir in schweres Fahrwasser geraten. Wenn wir in schwere See kommen, sollten wir gut ausgerüstet sein. Haben wir also eine Berufsordnung, die uns relativ wenig Möglichkeiten eröffnet, wird es für uns draußen umso schwerer sein, im Wettbewerb zu bestehen. Wir machen ja keine Regelungen, damit wir alle Millionäre werden, sondern hier geht es um die Frage: Wie können wir überhaupt in diesem Szenario, das uns nun einmal vorgegeben ist, weiter bestehen?

Sicherlich sind diese Fragen sehr komplex, sicherlich sind diese Änderungen sehr stark. Aber weil sie so komplex sind und weil daran sicherlich sehr fiktiv und intensiv gearbeitet worden ist, bitte ich Sie, das, was als Vorschlag vorliegt, nicht durch Änderungsanträge zu verwässern. Sie haben sonst kein Gebilde mehr, mit dem Sie wirklich arbeiten können. Jeder Antrag, der das, was vorgelegt wurde, beschränkt, beschränkt uns auch in unserer Aktionsmöglichkeit in der Zukunft.

(Vereinzelt Beifall)

Es wird sich mit den eben schon angesprochenen Fragen, die wir noch vor uns haben, beispielsweise hinsichtlich der Änderung der Zulassungsverordnung, überhaupt niemand beschäftigen, wenn Sie nicht selber diese Möglichkeit überhaupt erst einmal eröffnen. Wenn ich mich frage, da das etwas unüberschaubar ist – diese Angst spürt man ja –, ob ich es wirklich absehen kann, dann antworte ich ganz ehrlich: Nein. Aber wenn ich es nicht absehen kann, dann muss ich mir auch die Frage stellen: Welche Probleme sind mir denn lieber? Da ist es mir doch allemal lieber, dass ich in der Zukunft Optionen habe, um zu agieren, die ich dann vielleicht nicht umsetzen kann, als diese Optionen überhaupt erst gar nicht zur Verfügung zu haben und sich darauf beschränken zu müssen, das zu tun, was in einem zu kleinen Rahmen geschehen darf.

Ich werde mir daher erlauben, gleich den Antrag zu stellen, dass sämtliche Änderungsanträge zu dieser Thematik an den Vorstand überwiesen werden, denn er muss die Anträge sowieso bearbeiten und er wird sie auch beobachten müssen. Ausgenommen ist § 19 Abs. 2. Ich sage Ihnen aber auch, dass ich gerade § 19 Abs. 2 für extrem wichtig halte. Die Gründe hat Herr Spies ausgeführt.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages:

Schönen Dank. – Das Wort hat jetzt Herr Schulze aus Baden-Württemberg. Bitte schön.

© 2004, Bundesärztekammer.