Dr. Potthoff, Nordrhein:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Hier sind Worte gefallen, die man nicht immer nur gern
hört. So habe ich mir beispielsweise „Knechte von Praxisinhabern“ notiert.
Ich denke, auf dieser Basis sollten wir nicht diskutieren. Die Frage,
ob es gute oder schlechte Knechtschaften gibt, will ich nicht vertiefen.
Es ist der Ärzteschaft auch nicht unbedingt fremd, angestellt zu sein.
In Bezug auf die Juristen ist schon genug gesagt
worden.
Gestern wurde bereits die Frage gestellt – das
möchte ich jetzt etwas vertiefen –, ob wir überhaupt für das,
was wir hier in Anträgen formulieren, zuständig sind. Sie erinnern
sich an Fragen der Finanzierung und Ähnliches. Im Gegensatz zum gestrigen
Thema haben wir es hier mit einer Thematik zu tun, die unser ureigenstes
Interesse berührt und für die ausschließlich wir zuständig sind. Da
ist zu hinterfragen: An wen richtet sich die Berufsordnung? Warum
gibt es eine Berufsordnung? Was wollen wir damit eigentlich erreichen?
In welcher Relation stehen diese Normen zu dem, was wir draußen tun
müssen? Wir haben ja auch eine Beziehung zur Welt ansonsten.
Man muss feststellen, dass wir in schweres Fahrwasser
geraten. Wenn wir in schwere See kommen, sollten wir gut ausgerüstet
sein. Haben wir also eine Berufsordnung, die uns relativ wenig Möglichkeiten
eröffnet, wird es für uns draußen umso schwerer sein, im Wettbewerb
zu bestehen. Wir machen ja keine Regelungen, damit wir alle Millionäre
werden, sondern hier geht es um die Frage: Wie können wir überhaupt
in diesem Szenario, das uns nun einmal vorgegeben ist, weiter bestehen?
Sicherlich sind diese Fragen sehr komplex, sicherlich
sind diese Änderungen sehr stark. Aber weil sie so komplex sind und
weil daran sicherlich sehr fiktiv und intensiv gearbeitet worden ist,
bitte ich Sie, das, was als Vorschlag vorliegt, nicht durch Änderungsanträge
zu verwässern. Sie haben sonst kein Gebilde mehr, mit dem Sie wirklich
arbeiten können. Jeder Antrag, der das, was vorgelegt wurde, beschränkt,
beschränkt uns auch in unserer Aktionsmöglichkeit in der Zukunft.
(Vereinzelt
Beifall)
Es wird sich mit den eben schon angesprochenen
Fragen, die wir noch vor uns haben, beispielsweise hinsichtlich der
Änderung der Zulassungsverordnung, überhaupt niemand beschäftigen,
wenn Sie nicht selber diese Möglichkeit überhaupt erst einmal eröffnen.
Wenn ich mich frage, da das etwas unüberschaubar ist – diese Angst
spürt man ja –, ob ich es wirklich absehen kann, dann antworte ich
ganz ehrlich: Nein. Aber wenn ich es nicht absehen kann, dann muss
ich mir auch die Frage stellen: Welche Probleme sind mir denn lieber?
Da ist es mir doch allemal lieber, dass ich in der Zukunft Optionen
habe, um zu agieren, die ich dann vielleicht nicht umsetzen kann,
als diese Optionen überhaupt erst gar nicht zur Verfügung zu haben
und sich darauf beschränken zu müssen, das zu tun, was in einem zu
kleinen Rahmen geschehen darf.
Ich werde mir daher erlauben, gleich den Antrag
zu stellen, dass sämtliche Änderungsanträge zu dieser Thematik an
den Vorstand überwiesen werden, denn er muss die Anträge sowieso bearbeiten
und er wird sie auch beobachten müssen. Ausgenommen ist § 19 Abs.
2. Ich sage Ihnen aber auch, dass ich gerade § 19 Abs. 2 für extrem
wichtig halte. Die Gründe hat Herr Spies ausgeführt.
Danke schön.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank. – Das Wort hat jetzt Herr Schulze aus Baden-Württemberg.
Bitte schön. |