Dr. Oberschelp, Westfalen-Lippe:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Flenker,
vielen herzlichen Dank für diese doch sehr eindrucksvollen Ausführungen
über die §§ 17 bis 23. Ich denke, wir brauchen Chancen für die Zukunft
im vertragsärztlichen Bereich. Das halte ich für sehr wichtig. Daher
halte ich die Novellierung der §§ 17 bis 23 für sehr sinnvoll. Wir brauchen
neue Strukturen, um das GMG richtig und sachgerecht umsetzen zu können,
damit wir als Vertragsärzte richtig bestehen und uns dem Wettbewerb
stellen können.
Dazu gehört vor allen Dingen die Möglichkeit, an
einem Ort gemeinsam mit anderen Ärztinnen und Ärzten tätig zu sein.
Das ist bei einem festgeschriebenen Praxissitz nicht möglich. Das
wird vor allen Dingen bei den Kolleginnen und Kollegen, die festgeschriebene
längerfristige Mietverträge haben, sich anderenfalls nur sehr langsam
umsetzen können. Deshalb brauchen wir jetzt die Möglichkeit eines
zweiten Praxissitzes mit den Novellierungen der §§ 17 bis 23. Nur
so ist eine Kooperation der Ärztinnen und Ärzte untereinander auch
im Medizinischen Versorgungszentrum zum Wohle der Patienten und der
dort tätigen Vertragsärzte langfristig möglich.
Herzlichen Dank.
(Beifall)
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages:
Schönen Dank, Kollege Oberschelp. – Als nächster Redner Herr Kollege
Reinhardt aus Westfalen-Lippe. |